Änderungsantrag - 2018/AN/4107-05 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich an Mieter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.12.2018
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.12.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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10.01.2019
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2018
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15.01.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2019
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass
- Wohnungsverkäufe nur im Ausnahmefall erfolgen sollen,
- Wohnungsverkäufe der WIRO vorrangig an Mieter bzw. deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVerfG erfolgen sollen. Diesen ist bei einem Verkauf
zuerst ein Wohnungskauf anzubieten,
- bei einem Verkauf von Wohnungen an sonstige Dritte folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
- den Mietern und ihren Angehörigen ist ein Vorkaufsrecht einzuräumen,
- Sicherung eines erhöhten Mieterschutzes durch Aufnahme einer Klausel in
den Kaufvertrag bezüglich des Verzichts auf Eigenbedarf und Kündigung
wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung.
- Vorrangiger Verkauf an Genossenschaften.
- Sonstige Erwerber dürfen maximal drei Wohnungen pro Jahr
von der WIRO erwerben.
Abweichungen von diesen Regelungen kann der Gesellschaftervertreter, nach vorheriger Zustimmung durch den Hauptausschuss, seine Zustimmung erteilen.