Stellungnahme - 2018/AN/4202-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zum o. g. Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt im Gegensatz zu den anderen Anträgen zu diesem Thema das Kommunalverfassungsrecht.

 

Er stellt in den Punkten 1 bis 3 "Grundsätze" der Personalentscheidungen im Sinne des § 22 Abs. 3 Nr. 5 KV MV auf.

 

Die Ausnahmen geben hinreichend Flexibilität vor; die Zuständigkeiten (Personalrat, Personalausschuss) entsprechen denjenigen, die die Hauptsatzung unter § 6 Abs. 5 regelt.

 

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Beschlüsse

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04.12.2018 - Personalausschuss

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05.12.2018 - Bürgerschaft - vertagt

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11.12.2018 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen