Stellungnahme - 2018/AN/4193-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Unter Berücksichtigung der Hol- und Bringeverkehre mit Kfz ist der Standort im Korl-Beggerow-Weg für eine Kita ungeeignet. Eine optimale Variante zur Verkehrserschließung ist dort nicht möglich, Einschnitte für Anwohner im Bereich vorhandener Verkehrsanlagen sind zu erwarten.

Für die Abwicklung der Hol- und Bringeverkehre der Kita ist eine verkehrssichere und regelkonforme Lösung unter Beachtung aller Verkehrsarten notwendig.

Dazu sind im Rahmen einer Machbarkeitsstudie verschiedene Varianten zu untersuchen und deren Vor- und Nachteile zu bewerten. Diese können anschließend im Ortsbeirat diskutiert werden.

Aufgrund des Verfahrens (Organisation finanzieller Mittel, Angebote einholen/prüfen, Vertragsangelegenheiten, Bearbeitung der Studie unter Berücksichtigung der momentanen Auslastung der Planungsbüros) ist ein Prüfergebnis bis Ende Januar nicht realistisch. Wir empfehlen deshalb, den Prüfzeitraum bis Ende April zu verlängern.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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29.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

05.12.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben