Beschlussvorlage - 2018/BV/4220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme einer Geldzuwendung in Höhe von 4.000,00 EUR zum Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung.

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Beschlussvorschriften: § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt am 07.09.2018 von der Ernst-Poensgen-Stiftung, vertreten durch deren Vorstizenden Dr. jur. Ing. E.H. Ruprecht Vondran, eine Geldzuwendung in Höhe von 4.000,00 EUR. Mit dieser Spende soll die 800-Jahrfeier der Hanse- und Universitätsstadt Rostock finanziell unterstützt werden. Die Mittel dienen der Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung.

 

Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V entscheidet über die Annahme von Zuwendungen ab 1.000 EUR die Bürgerschaft.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine (mit der Annahme der Spende sind keine Folgekosten für die Hansestadt Rostock verbunden)

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:kein Bezug

 

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Beschlüsse

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05.12.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen