Informationsvorlage - 2018/IV/4147

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden gegenwärtig drei Gemeinschafts- und eine Notunterkunft für Asylbewerber betrieben. Diese sind zum Stichtag 30.09.2018 wie folgt ausgelastet:

 

Kapazität

Belegung

Auslastung

GU Satower Straße

397

269

68 %

GU Bonhoeffer Straße

171

94

55 %

GU Langenort

283

150

53 %

NU Möllner Straße

237

108

46 %

Gesamtbelegung

1088

621

57 %

 

Zum 30.11.2018 wird die Notunterkunft Möllner Str. geschlossen. Die dort wohnenden Personen werden auf die Gemeinschaftsunterkünfte verteilt. Die Auslastung beträgt dann voraussichtlich 73 %.

 

Eine Gemeinschaftsunterkunft gilt ab einer Auslastung von 75 % als voll ausgelastet, da bei der Unterbringung neben familiären Strukturen auch die Herkunft, die Nationalität und die Religion zu berücksichtigen sind. Insofern sind die Gemeinschaftsunterkünfte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ab November nahezu voll ausgelastet.

 

Für den Fall, dass eine zügige Unterbringung für in Seenot geratene Flüchtlinge erfolgen muss, kann eine Unterbringung nur in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgen. Eine solche Unterbringung kann nach der Schließung der Notunterkunft Möllner Str. erhebliche Einschränkungen in den Gemeinschaftsunterkünften bedeuten. Zur Kapazitätserhöhung müssten dann beispielsweise Gemeinschaftsräume zu Bewohnerzimmern umgebaut werden. Andere Unterbringungskapazitäten sind gegenwärtig nicht verfügbar ersichtlich.

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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05.12.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben