Beschlussvorlage - 2018/BV/4123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2018 für die Maßnahme Umgestaltung Markt Reutershagen in Höhe von 470.000 EUR wird erteilt.

Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201300513 – Umgestaltung Markt Reutershagen in Höhe von 470.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532001.09612001 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54300: Maßnahme 6654300201200226 – vierstreifiger Ausbau Hinrichsdorfer StraßeProdukt: 54300 Landesstraßen, Produktkonto: 78532001.09612001 in Höhe von 470.000 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§   6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

HAR (DK 9095,Pos.2)

 

+

                 0

750.000,00

253.226,89

offene Aufträge (AU)  (DK 9095, Pos.2)

 

0

633.243,86

Anordnungen (AO u. vorm.AO) ( DK 9095, Pos.2)

 

                     0

369.983,03

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

470.000,00

Gesamtaufwendungen

=

 

1.473.226,89

 

 

unabweisbar:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Auftraggeber für die Maßnahme Umgestaltung  Markt Reutershagen und  in diesem Zusammenhang erfolgt auch der Umbau des vorhandenen LSA-Knotenpunktes Ulrich-von-Hutten-Str./Goerdeler-Str. in einen Kreisverkehrsplatz.

Während der 1.Teilbauabschnitt der Maßnahme Umgestaltung Markt Reutershagen Mitte 2018 fertiggestellt wurde und der 2.Teilbauabschnitt sich momentan bis Mitte 2019 in der baulichen Umsetzung befindet, ist geplant, den Kreisverkehrsplatz (Ulrich-von-Hutten/Goerdeler Straße) zum Ende des Haushaltsjahres 2018 auszuschreiben und nach Fertigstellung des momentan laufenden Bauabschnittes zeitnah den Knotenausbau in die bauliche Umsetzung zu bringen.

Mit der Planung der Maßnahme wurde im Mai 2014 begonnen. Grundlage für die Neu- und Umgestaltung des Kreisverkehrsplatzes bildeten die Nutzungsanforderungen sowie eine verkehrstechnische Untersuchung aus dem Jahre 2014, welche auf einer Verkehrszählung vom 20.05.2014 basiert und insbesondere auch die Fußgängerverkehre betrachtet. Aufgrund der prognostizierten Verkehrsstärken wurden die einzelnen Straßen bemessen. Dabei wurde herausgearbeitet, dass die Ulrich-von-Hutten-Straße mit einem derzeitigen vierstreifigen Querschnitt bei einer maßgeblichen stündlichen Verkehrsbelastung von 1062 Kfz für das Prognosejahr 2025 überdimensioniert ist. Neben der Ermittlung der zukünftigen Verkehre wurde auch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Ulrich-von-Hutten/Goerdeler untersucht. Als Ergebnis wurde herausgearbeitet, dass neben dem im Bestand existierenden LSA-geregelten Knotenpunkt auch ein Kreisverkehrsplatz leistungsfähig ist. Im Gegensatz zum LSA-geregelten Knotenpunkt zieht ein Kreisverkehrsplatz verschwindend geringe Unterhaltungskosten nach sich, welche bei einem LSA-geregelten Knoten durch LSA-Wartung, LSA-Programmierung sowie Softwareupdates Kosten in nicht unerheblicher Höhe sind und auch noch einer permanenten Preissteigerung unterliegen.

Neben der Einordnung des Kreisverkehrs, wird die Ulrich-von-Hutten-Straße auf einen zweistreifigen Querschnitt zugunsten beidseitiger Radfahrstreifen reduziert.

Infolge der Umwandlung des LSA-Knoten zu einem Kreisverkehrsplatz werden sich durch die Verkürzung der Standzeiten sowohl die Lärm- als auch die Schadstoffemissionen verringern.

unvorhersehbar:

Mit Bezug auf die bereits bei den ersten 2 Teilbauabschnitten der Markt-Umgestaltung festgestellten enormen Kostenerhöhungen für die Bauleistungen, bedingt durch die momentan herrschende Baukonjunkturlage, ist auch bei der Ausschreibung der Bauleistungen für die Umgestaltung des LSA-Knotenpunktes mit massiven Kostenerhöhungen zu rechnen. Eine Veröffentlichung der Ausschreibung zum Ende des Haushaltsjahres 2018 im Winterhalbjahr kann durchaus auch ein für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock günstigeres Ergebnis als im Sommerhalbjahr erzielen.

 

Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54300

Landesstraßen

 

Produktkonto:

54101

78532001.09612001

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen – zweckgebunden -

Investitionsnummer

6654300201200226

Vierstreifiger Ausbau Hinrichsdorfer Straße

Investitionsposition

6

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltansatz

HAR

 

+

 

800.000,00

702.739,44

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

0

bereitgestellt

./.

 

0

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz

 

./.

 

330.061,84

Mindereinnahmen (DK 9018, Pos.8)

./.

 

501.704,62

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

=

 

     670.972,98

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

 

470.000,00

 

 

Begründung der Deckung der Minderausgaben:

Die Maßnahme „vierspuriger Ausbau Hinrichsdorfer Straße“ wurde bereits im Jahr 2007 begonnen und erstreckte sich mit mehreren separat ausgeschriebenen Bauabschnitten und Losen zeitlich bis ins Haushaltsjahr 2018. Bei dieser Maßnahme wurden alle Bauabschnitte mit Fördermitteln vom Land aus dem Entflechtungsgesetz M/V, aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur oder mit Sonderbedarfszuweisungen gefördert. In den einzelnen Haushaltsjahren wurde diese Maßnahme im Haushaltsplan mit Einnahmeansätzen (Fördermittel) als auch mit Ausgabeansätzen veranschlagt. Dabei waren im Zuge der Haushaltsplanung sowohl der Zeitpunkt als auch die Höhe der möglichen Förderung aber auch der Zeitpunkt der Ausschreibung und das jeweilige Ausschreibungsergebnis für die einzelnen Bauabschnitte nicht immer konkret planbar.

Für den letzten Bauabschnitt 2.BA, Los 2  - Abschnitt Knoten L22 / Am Liepengraben / Up de Schnur bis Nordex Werkserweiterung  -  wurden Fördermittel für die Jahresscheiben 2016 und 2018 gem. Zuwendungsbescheid  vom 24.05.2016  vom Landesförderinstitut  aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur bewilligt. Aufgrund eines Änderungsbescheides  wurden die Fördermittel  zu 70 %  bereits bis zum Ende des Jahres 2017 kassenwirksam. Da die Einnahmen gemäß ursprünglichem Zuwendungsbescheid erst im Haushaltsplan 2018 veranschlagt waren, kommt es im Jahr 2018 zu entsprechenden Mindereinnahmen in Höhe von 501.704,62 EUR.

Im Zuge der Endabrechnung der Gesamtmaßnahme werden die mit dem Haushaltsausgaberest bereitgestellten Eigenmittel im Jahr 2018 aufgrund der tatsächlich angefallenen Schlussrechnungen und unter Berücksichtigung der vorgenannten Mindereinnahmen nicht in voller Höhe ausgeschöpft.

Von den insgesamt verbleibenden finanziellen Mitteln in Höhe von 670.972,98 EUR können insgesamt 470 TEUR für Mehrausgaben in der Maßnahme Umgestaltung Markt Reutershagen bereitgestellt werden.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532001. 09612001

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen – zweckgebunden -

Investitionsnummer

6654101201300513

Umgestaltung Markt Reutershagen

Investitionsposition

8

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.11.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.11.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen