Änderungsantrag - 2018/AN/4078-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:

 

Bei der Festsetzung des Erbbauzinses und seiner Gestaltung im Verlaufe des Vertragszeitraums ist darauf zu achten, dass der Erbbaurechtsnehmer hinsichtlich der finanziellen Belastungen (Zinshöhe) möglichst nicht schlechter gestellt wird als ein potenzieller Käufer (Refinanzierungskosten des Grundstückskaufpreises).

 

 

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gez. Dr. Sybille Bachmann

 

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Beschlüsse

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17.10.2018 - Bürgerschaft - überwiesen

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18.10.2018 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - vertagt

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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24.10.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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01.11.2018 - Finanzausschuss - abgelehnt

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06.11.2018 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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08.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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14.11.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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15.11.2018 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - zurückgezogen