Stellungnahme - 2018/AN/4006-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Stellungnahme:

 

Zum Antrag 2018/AN/4006 der Fraktionen DIE LINKE., CDU, SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Rostocker Bund / Graue / Aufbruch 09 und UFR vom 10.09.2018 wird folgendermaßen Stellung genommen:

Die Verwaltung hat die Rahmenbedingungen zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geprüft und die Bürgerschaft mit der Informationsvorlage 2018/IV/3912 über die die sächlichen und finanziellen Auswirkungen informiert. Sollte der Antrag 2018/AN/4006 beschlossen werden, wird der Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage gemäß Beschlusspunkt Nr. 1 vorgelegt.

Zur Umsetzung des Beschlusspunktes Nr. 2 wird sowohl die Variante zur vollständigen Einführung eines kostenlosen Schülertickets zum Schuljahr 2019/20 als auch die Alternative der schrittweisen Preisabsenkung bis zur Kostenfreiheit in einem Zeitraum von 3 Jahren geprüft und in der gemäß Beschlusspunkt 4 geforderten Darstellung der finanziellen Aufwendungen inkl. möglicher Finanzierungsoptionen ausgewiesen (Anlage 1). Des weiteren werden Landes-, Bundes- und EU-Fördervarianten untersucht und bei positivem Prüfergebnis in die Berechnungen einbezogen.

Für 2019 sind Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen in Höhe von 2.837.200 EUR aufge-führt. Im Saldo mit den aufgeführten Mindererträgen / Mindereinzahlungen aus Kostenerstattungen durch das Land M-V entstehen unter Berücksichtigung der bereits geplanten Mittel in Höhe von 500.00 EUR für die Zuschussgewährung von Schülertickets in Höhe von je 5 EUR Mehrbelastungen für den Haushalt 2019 in Höhe von rund 1.400.000 EUR, die im Haushaltsplanentwurf zum Doppelhaushalt 2018 / 2019 nicht eingeordnet sind.

Die Verwaltung schlägt vor, es bei negativem Prüfergebnis zu den Fördervarianten bei der geplanten Zuschussgewährung für die Schülertickets in Höhe von je 5 EUR für den Doppelhaushalt 2018 / 2019 zu belassen und die Aufwendungen für ein kostenloses Schülerticket in der Haushaltsplanung ab 2020 in Erwägung zu ziehen. In der Haushaltsdurchführung 2019 wird keine Möglichkeit gesehen, die Mehraufwendungen in Höhe von 1.400.000 EUR allein aus dem kommunalen Haushalt zu decken. Die derzeit in dem Haushaltsplan ausgewiesenen Überschüsse werden zur weiteren geplanten Entschuldung der HRO benötigt und können nicht zur Deckung einer zusätzlichen freiwilligen Aufgabe herangezogen werden.

Zum Beschlusspunkt Nr. 5 der Anfrage wird nach Rücksprache der OE 15 mit der RSAG nachfolgendes zur Kenntnis gegeben:

Das Angebot der kostenlosen Schülerbeförderung bedeutet eine Ausweitung der Schülerbeförderung. Dies ist mit dem bestehenden Verkehrsangebot insbesondere in der morgendlichen Hauptverkehrszeit nicht zu bewerkstelligen. Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass auf den Linien 1, 22, 28 und 31 zusätzliche Busse bzw. eine zusätzliche Straßenbahn eingesetzt werden muss, da bereits heute an der Kapazitätsgrenze gefahren wird. Die Busse müssen zusätzlich beschafft werden und es wird angenommen, dass die RSAG für diese Busse keine Förderung erhalten wird, da das bisherige zur Verfügung gestellte Fördervolumen vollumfänglich ausgeschöpft ist.

Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten beim Fahrzeug- und Personaleinsatz müssen bei der Kostenermittlung für die kostenlose Schülerbeförderung mit berücksichtigt werden. Diese Kosten belaufen sich nach derzeitiger Hochrechnung auf ca. 260 TEUR p.a.

 

 

 

Steffen Bockhahn

Anlage:

Anlage 1_Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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04.10.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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17.10.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben