Stellungnahme - 2018/AN/4020-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt und Universitätsstadt Rostock hat den Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) beschlossen und setzt damit die planerischen Grundlagen für die Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2030. Ein wichtiger Baustein im Maßnahme- und Handlungskonzept des MOPZ ist die Bereitstellung von Parkraum bei Berücksichtigung der vom Kfz-Verkehr ausgehenden Luft- und Lärmbeeinträchtigungen.

Voraussetzung für die Aufnahme regionaler und überregionaler Kfz- Ströme ist u.a. der Aufbau eines attraktiven P&R-Angebotes (Maßnahme RV-2). Das P&R Angebot richtet sich dabei vorrangig an Pendler und Besucher von Großveranstaltungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verfügt bereits über P&R Angebote, deren Wirkung jedoch nicht zufriedenstellend ist, um die o.g. verkehrspolitischen Zielstellungen zu erreichen.

Aus den genannten Gründen wurde durch das Amt für Verkehrsanlagen die Ausarbeitung eines P&R Konzeptes extern vergeben. Gegenstand der Untersuchung wird auch die Entwicklung eines P&R Tarifangebots sein. Zielstellung ist, dieses in den ÖPNV-Tarif zu integrieren, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden kann, inwieweit die Tarifgestaltung in die Parkgebührenordnung überhaupt aufgenommen werden sollte. Erste Ergebnisse der Planungen werden im 1. Halbjahr 2019 erwartet, welche dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet gegenwärtig bereits unabhängig von der Untersuchung eine Vielzahl von P&R Parkplätzen an. Zurzeit gibt es 13 P&R Parkplätze mit ca. 4.000 Stellplätzen, wobei einige nicht regelmäßig zur Verfügung stehen. Die vorhandenen P&R Anlagen sind vorrangig darauf gerichtet, die Innenstadt und Warnemünde vom Kfz- Verkehr zu entlasten und verfügen zum Teil über sehr gute ÖPNV-Anbindungen. Speziell zu den Großveranstaltungen werden die vorhandenen P&R Angebote auf den Internetseiten der Veranstalter und der Hanse- und Universitätsstadt veröffentlicht. Im normalen werktäglichen Verkehr liegt die Auslastung der P&R Anlagen mit wenigen Ausnahmen deutlich unter 50%, so dass ausreichend Alternativangebote bereitgestellt werden.

Da es sich um eine Weiterentwicklung und qualitative Aufwertung eines bereits bestehenden P&R Systems handelt, wird empfohlen, diese Planungen losgelöst von der Parkgebührenordnung zu betrachten. 

 

 

 

 

 

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Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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17.10.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben