Änderungsantrag - 2018/BV/3465-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage  wird in § 4 Gebühren und Stunde wie folgt geändert  (Änderungen fett):

Zone W

 

Beschreibung

Zeiten

Gebühren/Stunde

Ortsteil
Seebad Warnemünde

begrenzt durch
See­promenade,
Am Strom,
Am Bahnhof,
Zum Zollamt,
Lort­zing­­str.,
An der Stadtautobahn, Fr.-Barne­witz-Str.,
Wiesenweg,
Weidenweg,
Parkstraße

Sommersaison
(1. Tag Osterferien bis letzter Tag Herbstferien M-V)

täglich 8 - 19 Uhr

3,00 EUR
(Mindestgebühr
1,00 €)

Tageshöchstsatz

20,00 €

außerhalb
Sommersaison

täglich 8 - 19 Uhr

1,00 EUR
(Mindestgebühr
0,50 €)

 

 

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Begründung:

In der Zone W soll ein Tageshöchstsatz festgesetzt werden, der 20,00 Euro beträgt.

Die im vorliegenden Entwurf vorgesehene Regelung fordert zum Rechtsbruch auf.

Nach Nr. 63 des Bußgeldkataloges beträgt der gesetzliche Höchstsatz (über 3 Stunden) nämlich 30,00 Euro. Das bedeutet, dass die bewusste Missachtung der Parkgebühr für einen vollen Tag kostengünstiger ist als die Zahlung der ordnungsgemäßen Parkgebühr, die 33,00 Euro betragen würde.

 

 

gez. Alexander Prechtel

Vorsitzender

 

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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27.09.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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04.10.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.10.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen