Änderungsantrag - 2018/BV/3768-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Teil II der Anlage wird wie folgt geändert:

a)     Nach fortlaufender Nummer 33 wird eine neue Nr. 34 mit folgendem Gebührentatbestand und folgender Gebühr eingefügt:

 

„Nachweis der Wohnberechtigung gegenüber der WIRO zur Wohnraumversorgung (sogenannter Anker-Schein) gebührenfrei.

 

b)    Nach der Nr. 34 wird eine neue Nr. 35 mit folgendem Gebührentatbestand und folgender Gebühr eingefügt:

 

„Folgenachweis der Wohnberechtigung gegenüber der WIRO zum weiteren Verbleib in der angemieteten Wohnung zu der vereinbarten Miete (sogenannter Anker-Bescheid) gebührenfrei

 

c)     Die nachfolgenden Nummerierungen ändern sich wie folgt:

 

Die Nr. 34 wird die Nummer 36, Nr. 35 wird die Nummer 37, Nr. 36 wird die Nummer 38, Nr. 37 wird die Nummer 39, Nr. 38 wird die Nummer 40.

 

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Finanzielle Auswirkungen: (als redaktionelle Änderung nachgereicht in Sitzung BS 05.09.2018)

 

- Ggf. geplante Einnahmen in Höhe von:

  2018:  1.000 EUR,
  2019:  2.000 EUR,
  2020:  3.000 EUR
  entfallen.

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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05.09.2018 - Bürgerschaft - zurückgezogen