Stellungnahme - 2018/AF/3934-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 1.Ist dem Senator bekannt, um wie viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige es sich konkret handelt, welche die Vorfälle Wallanlagen etc. immer wieder auslösen? Wie viele umA sind an den Vorfällen beteiligt?

 

Es ist bekannt, dass Jugendliche, welche sich in der Betreuung und der Obhut der Jugendhilfe befinden, sich u.a. auch an diesem Ort aufhalten, allerdings ist dies nicht in Zusammenhang mit Straftaten zu setzen. Die Wallanlagen sind frei zugänglich für jeden und bei Jugendlichen als Treffpunkt beliebt.

Die Jugendlichen, welche die Vorfälle an den Wallanlagen auslösen, sind partiell bekannt. Nicht immer sind diese Jugendlichen und junge Volljährigen aus der Hanse- und Universitätsstadt und oder sind bzw. waren mit dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl im Kontakt.

 

Aktuell sind keine umA bekannt, die polizeirelevant dort auffallen. Letzte umA Beteiligungen in diesem Kontext erfolgten vor mehr als einem Jahr. Nach unserer Kenntnis gibt es zunehmend Jugendliche, die wegen des hohen Kontrolldrucks den Bereich des Kröpeliner Tores und der Wallanlagen meiden.

 

 

2.Seit wann ist dem Senator die Problematik hinsichtlich 1. bekannt? Gab es für sie schon früher Anhaltspunkte im Jugendamt, z.B. durch die Zuarbeit von Sozialarbeitern, Trägern, kommunalen Ordnungsdienst oder sonstigen Stellen?

 

Dem ASD sind die Wallanlagen als Treff für gewisse Zielgruppen und Jugendlichen bekannt. Dieses Areal ist jedoch seit Jahrzehnten ein beliebter Treffpunkt Jugendlicher, insbesondere für jene, die pädagogikfreie Räume suchen.
Die vorhandenen Angebote wie die des Drogenkontaktladens der Caritas und des

 

 

Streetworkangebotes von SoBi e.V. planen die Wallanlagen als aufsuchenden Ort Ihrer Tätigkeit kontinuierlich mit ein.

Ergänzend erfolgen regelmäßige Jugendschutzkontrollen zusammen mit der Polizei und dem KOD an den Wallanlagen.

 

 

3.Gibt es in der Hansestadt Rostock Einrichtungen/Dienste, die das von der Polizei bezeichnete Sleep-In-Verfahren oder ein artverwandtes Verfahren mit ausdrücklicher Erlaubnis/Genehmigung des Jugendamtes wenigstens mittelbar anbieten?

 

Eine grundsätzliche Sleep-In Regelung mit ausdrücklicher Erlaubnis/Genehmigung im Sinne einer täglichen Herausnahme des Jugendlichen aus dem Wohngruppenkontext ohne Betreuung, Begleitung oder pädagogische Angebote gibt es nicht.

Allerdings muss in diesem Zusammenhang konstatiert werden, dass vereinzelt bei den sogenannten „Systemsprengern“ Methoden angewandt werden, welche den Aufenthalt des Jugendlichen tagsüber in der Einrichtung ausplanen.

Hierbei ist u.a. der Kinder- und Jugendnotdienst des ASB zu nennen. Zusammen mit dem Kinder- und Jugendnotdienst des ASB kam es in den vergangenen Jahren vereinzelt zu individuellen Sonderabsprachen zum Aufenthalt während der Tageszeit der Jugendlichen im Hafenbahnweg. Im Rahmen der pädagogischen Intervention wurde der Aufenthalt tagsüber im Notdienst ausgeplant, stattdessen erfolgten pädagogische Angebote und begleitete Aufenthaltsorte außerhalb der Einrichtung, als Sleep-In- Verfahren ist dies nicht zu bezeichnen. In allen Fällen waren zusätzliche Leistungen wie ein Erziehungsbeistand oder Familienhilfe installiert.

 

Weiterhin gibt es zwei Träger mit Wohngruppen, welche Jugendliche im Zusammenhang mit dem Gebrauch von ihrem Hausrecht morgens der Einrichtung verweisen. In solchen Fällen besteht eine Schulpflicht oder aber Kinder und Jugendliche haben aus Sicht des Trägers massiv fremdgefährdendes Verhalten gezeigt. Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl wird in solchen Fällen in Kenntnis gesetzt. Häufig steht dann auch die Entlassung des Kindes bzw. Jugendlichen im Raum.

Wie bereits aufgezeigt, betrifft dies die Intensivfälle /“Systemsprenger“, Kinder und Jugendliche die bereits mehrere Einrichtungen durchlaufen haben, bereits frühkindlich mit Jugendhilfe im Kontakt waren und kaum mehr Beziehungen eingehen. Die aufgezeigten Angebote der Pädagogen können durch die Jugendlichen in solchen Fällen kaum bis gar nicht angenommen werden, stehen aber jederzeit zur Verfügung.

 

 

Falls ja: wie werden die Verfahren konkret angeboten bzw. wie sind sie konkret ausgestaltet?

 

entfällt

 

Falls ja: Sind entsprechende Vereinbarungen in den in den LEQV getroffen worden und existieren entsprechende Betriebserlaubnisse oder wurden sie nach Kenntnis des Jugendamtes bei der zuständigen Stelle wenigstens beantragt?

 

entfällt

 

Falls ja: wie wird das fachlich begründet bzw. woraus ergibt sich die planerische Notwendigkeit für solche „Angebote“? Sind die „Angebote“ wenigstens teilweise auf Personalmangel seitens des Jugendamtes zurückzuführen?

 

entfällt

 

Falls nein: wie werden die Verfahren konkret angeboten bzw. wie sind sie konkret ausgestaltet?

 

Vereinzelt als pädagogische Maßnahme, immer in individueller Absprache aller Beteiligten in Federführung des Fallmanagers

 

Falls nein: warum wird das Bereithalten solcher Angebote vom Jugendamt geduldet? Existieren notwendige Betriebserlaubnisse? Falls nicht: wurden sie bei der zuständigen Stelle nach Kenntnis des Jugendamtes beantragt?

 

Siehe Antwort zu 3.

 

Falls nein: mit welcher fachlichen Begründung erfolgte eine solche Duldung bzw. aus welcher planerischen Notwendigkeit? Ist eine solche Duldung wenigstens teilweise auf Personalmangel seitens des Jugendamtes zurückzuführen?

 

Siehe Antwort zu 3.

 

Falls nein: Wie werden diese Angebote vergütet? Erfolgt eine Vergütung des Trägers anhand des sonstig regulär angebotenen Leistungsspektrums? Welcher Personalschlüssel wird zugrunde gelegt?

 

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es empfiehlt sich für Mitglieder der Bürgerschaft bzw. Sachkundige EinwohnerInnen ggf. Akteneinsicht zu den Einzelfällen, die unter 3. beschrieben sind, zu nehmen.

 

4.Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Jugendamtes seit dem September 2013 unternommen, um das Problem zu 1. zu lösen?

 

 

Bereits 2013 arbeitete der Drogenkontaktladen der Caritas an den Wallanlagen, ergänzend erfolgte dann ein Angebot im Rahmen der sozialräumlichen Maßnahme mit SoBi e.V. beginnend mit den Jugendthemen im Kontext des Stadthafens (Sommer 2016).

Mit der Installation der offenen Kinder und Jugendarbeit in der Stadtmitte engagierten sich die Sozialarbeiter auch an den Wallanlagen.

 

 

5.Gibt es ggf. nach Ansicht des Jugendamtes in der Rostocker Jugendhilfelandschaft die entsprechenden Alternativangebote für Kinder und Jugendliche?

Falls nein: welche konkreten Schritte werden unternommen bzw. sollen unternommen werden, um diesen Bedarf zu decken? Gibt es eine umfassende Sozialraumanalyse und einen Sozialraumplan für die Hansestadt Rostock unter Beachtung der aktuellen wissenschaftlichen Standards?

 

Falls ja: welche Schritte wurden unternommen? Gibt es eine umfassende Sozialraumanalyse und einen Sozialraumplan für die Hansestadt Rostock unter Beachtung der aktuellen wissenschaftlichen Standards?

 

 

Sofern sich das „Alternativangebot“ auf eine Sleep-In Regelung bezieht, ist vonseiten des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl kein allgemeines Angebot geplant. In keiner LQEV ist eine solche Methode vereinbart. Für jedes Kind und jeden Jugendlichen werden individuelle Angebote besprochen und geplant sowie im Rahmen der Hilfeplanung umgesetzt.

 

Eine umfassende Sozialraumanalyse in der Federführung der Universität Rostock liegt aus dem Jahr 2014 vor. Weiterhin ist politisch beschlossen worden, dass diese alle 5 Jahre neu aufgelegt wird.

Ein Sozialraumplan per se liegt nicht vor. Für die verschiedenen Bereiche und Leistungsfelder werden Planungen festgeschrieben u.a. Kitabedarfsplanung sowie integriertes Jugendhilfeplanungskonzept.

 

In Vorbereitung befinden sich Planungen zur Umsetzung des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung für die Jugendhilfe in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Ebenso befindet sich eine interdisziplinäre AG zum Thema „Systemsprenger“ in Planung.

 

6.Wie viele Stellen sind im Jugendamt zurzeit unbesetzt, insbesondere im Allgemeinen Sozialen Dienst? Wie viele Stellen im Jugendamt sind seit dem 01.01.2018 unbesetzt, insbesondere im Allgemeinen Sozialen Dienst? Bitte tabellarisch nach Einzelstelle laut Stellenplan darlegen, inkl. Zeitpunkt einer erfolgten bzw. absehbaren Nachbesetzung.

 

Wie viele Stellen sind zwar seit dem 01.01.2018 planbesetzt, der Stelleninhaber jedoch aufgrund von Krankheit länger als sechs Wochen oder Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit nicht anwesend, insbesondere im Allgemeinen Sozialen Dienst? Bitte tabellarisch nach Einzelstelle laut Stellenplan Abwesenheit darlegen.

 

Wie viele Fälle werden zurzeit durch einen Mitarbeiter betreut, insbesondere beim Allgemeinen Sozialen Dienst? Wie wirkt sich die Fallzahl auf die Möglichkeit zur schnellen Hilfe aus? Kann ein Hilfeangebot über Sleep-In-Verfahren hinaus für den betroffenen Personenkreis aus personellen Gründen zurzeit überhaupt realisiert und der Bedarf ermittelt werden?

 

 

Aufgrund der umfangreichen Umstrukturierung gemäß Organisationsverfügung Nr. 13/2018 wurden mit Wirkung vom 01. April 2018 die Stellen innerhalb des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl gewandelt und verlagert. Somit wird in der aufgeführten Erläuterung auf den 01. April 2018 abgestellt.

Eine rückwirkende Übersicht ab dem 01. Januar wäre sehr aufwendig und deren Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht möglich.

 

Die aktuelle Fallzahl, Stichtag heute, der Vorgänge, die von den Fallmanager(inne)n SGBVIII bearbeitet werden:

 

Es sind derzeit 1736 Fälle. Das ergibt nach heutiger Durchzählung bei 37 Mitarbeitern, die nicht dauererkrankt oder in Beschäftigungsverbot/ Mutterschutz/ Elternzeit sind 46,9189189 Fälle pro Mitarbeiter.

Besetzt sind 41 VZÄ, verteilt auf 41,625 von 46 Stellen. Insgesamt 0,625 VZÄ fehlen durch persönlichen Arbeitszeitreduktion.

Das ergibt 42,3414634 Fälle pro besetzter VZÄ. Wären alle Stellen voll besetzt, wären es

38,0493151.

 

Der eben aufgezeigte Fallschlüssel wurde hier durch das Hauptamt mit der aktuell gültigen Zählweise erstellt. Gezählt wird der „Junge Mensch“. Anzumerken ist, dass sich in dieser Zählform eine detaillierte Fallanzahl nicht wiederspiegelt, da sich hinter einem „Jungen Menschen“ mehrere Leistungen verbergen können.  So kann beispielsweise ein „junger Mensch“ folgende Leistungen erhalten. Heimerziehung, Familienhilfe und oder Erziehungsbeistandschaft sowie ggf. Sorgerechtsangelegenheiten.

 

Im Rahmen dieser Fallzahlenbetrachtung (alle Vorgänge) ergibt sich dem Stichtag vom 23.08.18 folgende Fallbelastung pro FM:

 

34 Fallmanager (hierbei nicht mitbetrachtet 2 neue Kolleginnen mit Dienstbeginn 01.08.2018) mit gesamt 1954 Vorgängen.

Dies ergibt 57,5 Vorgänge pro Fallmanager bei Vollzeitbeschäftigung sofern jeder FM im Dienst ist (kein Urlaub, keine Krankschreibung etc..).

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

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Beschlüsse

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05.09.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben