Beschlussvorlage - 2018/BV/3942

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Für ein Gebiet in Rostock, Seebad Warnemünde, begrenzt

im Nordwesten:durch die Straße „Werftallee“ und durch das „Werftbecken“ als Teil
der Bundeswasserstraße „Unterwarnow“,

im Nordosten:durch die Bundeswasserstraße „Unterwarnow“,

im Südosten:durch das bestehende Betriebsgelände der „MV Werften“,

im Süden:durch die Südgrenze der städtischen Flurstücke 874/183 u. 874/184,
Flur 1, Gem. Warnemünde, nördlich des großen Werft-Parkplatzes,

soll der Bebauungsplan Nr. 01.SO.203 für das „Sondergebiet am Werftbecken“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:--

 

Sachverhalt:  * am 09.10.18 durch Einreicher (auf Bitte des Ortsbeir. Seebad Warnemünde ...)   
  redaktionell ergänzt

Die hauptsächliche Planungsabsicht dieses Bebauungsplans ist die funktionale und bauliche Aufwertung von hafennahen gewerblichen Bauflächen im Zusammenhang mit dem Mehrzweckhafen im Werftbecken und der südlich angrenzenden Schiffsbauindustrie. Es sollen auf diesen Flächen, die nicht in großer Entfernung auch von lärmsensiblen Wohnnutzungen liegen, gewerbliche, maritime und hafen-affine Nutzungen ermöglicht werden, die immissionsschutzseitig Rücksicht auf die weitere Umgebung nehmen. Dies dient auch der Entlastung der Mittelmole von Warnemünde, wo sich bislang das Kreuzfahrtgeschäft konzentriert.

 

Gegenwärtig sind die Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans überwiegend mit älteren Gewerbebauten und Lagerhallen bebaut. Die Flächen im Planungsgebiet sind überwiegend im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Fläche des Planungsgebiets umfasst ca. 15,3 ha.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Planungsgebiet als Teil der insgesamt 123 ha großen gewerblichen Bauflächen G.1.1 dar. Aus gewerblichen Bauflächen eines Flächennutzungsplans können gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB in daraus entwickelten Bebauungsplänen regelmäßig Gewerbe- und Industriegebiete, oder im Einzelfall auch gewerblich geprägte Sondergebiete festgesetzt werden. Der hier angestrebte Bebauungsplan mit den oben beschriebenen Zielen kann daher aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, ohne Änderungen desselben, entwickelt werden.

 

Für die örtlichen straßenverkehrlichen Erschließungsanlagen sowie für den Umbau und die Erneuerung des alten Werftbeckens wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, das vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans beendet sein soll. Die darin enthaltenen Verkehrsflächen sowie Kai- und Ladebereiche werden später in den Bebauungsplan übernommen. Dementsprechend wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans voraussichtlich noch anzupassen sein, allein weil sich die Dimensionierung und räumliche Lage des Werftbeckens im Zuge der Planfeststellung ändern wird. Auch die Dimensionierung der Straßenverkehrsflächen, inkl. Teile der „Werftallee“, kann zu einer Anpassung des Geltungsbereichs führen.

 

Ergänzend zur Planfeststellung der verschiedenen Verkehrs- und Logistikflächen soll dieser Bebauungsplan die hochbaulichen Vorhaben bauplanungsrechtlich regeln. Dazu zählen, neben den ergänzenden gewerblichen Nutzungen, auch hochbauliche Anlagen der Logistik und der Kreuzschifffahrt. Hierfür sind derzeit ein Parkhaus einschließlich einer eingehausten Stellfläche für Kühllaster im Erdgeschoss, eine Logistikhalle, eine Landstromanlage sowie ein Kreuzfahrtterminal geplant. Darüber hinaus werden Sondergebiete des maritimen und hafennahen Gewerbes, die auch Einzelhandelsflächen umfassen können, geplant.

 

Im Rahmen des beabsichtigten Planfeststellungsverfahrens sind bereits viele Vorarbeiten geleistet worden. Hierzu zählen eine aktuelle Vermessung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans können jedoch noch Erweiterungen und Nachträge dieser Vorarbeiten sowie weitere Gutachten erforderlich werden.
 

Es handelt sich hier um ein reguläres Aufstellungsverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
 

Die Inhalte des Masterplans „Am Seekanal“ sind bei der Aufstellung des Bebauungsplans mit zu berücksichtigen. *

.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

 

Produkt:51102Bezeichnung: Stadtentwicklung und städte

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2019

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

40.000,00 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

40.000,00 €

 

2020

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

40.000,00 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

40.000,00 €

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

in Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.09.2018 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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26.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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09.10.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.10.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen