Beschlussvorlage - 2018/BV/3927
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 13 und 14 SGB VIII - Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V., Region Rostock - "Kontaktladen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.08.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Gesundheitsamt; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
28.08.2018
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hebt den Beschluss 2018/BV/3546 vom 10.04.2018 auf und beschließt die Förderung des Trägers Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V., Region Rostock, für das Projekt „Kontaktladen“ gemäß den §§ 1, 13 und 14 SGB VIII für die Zeiträume 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 60.000,00 EUR und 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 80.000,00 EUR.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
2018/BV/3546 vom 10.04.2018
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 14 SGB VIII.
Der Kontaktladen ist ein niedrigschwelliges Angebot für drogenkonsumierende und durch Drogenmissbrauch gefährdete junge Menschen und Erwachsene. Da die Schnittmenge der hier angesprochenen Menschen fließend ist und sich nach den jeweiligen Rechtskreisen kaum klare Grenzen ziehen lassen, ist mit dem freien Träger ein Konzept erarbeitet worden, das die Adressaten im SGB VIII und XII anspricht.
Das Projekt zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist im Rahmen der Arbeit mit jungen Menschen Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Im Rahmen der Drogenhilfe (Mehrfachabhängige mit erheblichen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Schädigungen) steht hier u. a. ein Aufenthaltsort für die Zielgruppe der Drogenabhängigen und durch Drogenmissbrauch Gefährdete unter 27 Jahren zur Verfügung. Hier werden allgemeine Hilfen zum Leben angeboten, um auf eine Verbesserung der Lebenssituation und der Gesunderhaltung der Betroffenen hinzuwirken. Es werden gezielte Angebote im Freizeitbereich unterbreitet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die aufsuchende Straßenarbeit – Streetwork, im gesamten Stadtgebiet, in Abhängigkeit der Bedarfslage, Wanderung der Zielgruppe und Abstimmung mit Akteuren in den jeweiligen Sozialräumen. Mithilfe der Streetworktätigkeit gelingt die Kontaktaufnahme und Beziehungsarbeit zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zu Beratungsstellen oder Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe keine Berührungs-punkte haben. Im Vordergrund dieses Arbeitsansatzes steht die Vermeidung von Verelendungstendenzen und von Beschaffungskriminalität.
Der Träger signalisierte im Juni 2018 der Verwaltung eine erhöhte Konzentration des Konsums von legalen und illegalen Drogen im Innenstadtbereich. Aufgrund des attraktiven Standortes und der damit einhergehenden erhöhten Frequentierung junger Menschen in diesem Raum wird eine Steigerung des Drogenkonsums sichtbar. Dieser Entwicklung kann u. a. durch kontinuierliche Aufklärungs- und Präventionsarbeit begegnet werden. Im öffentlichen Raum ist eine niedrigschwellige und akzeptanzorientierte Streetworktätigkeit zielführend.
Mit dem Kontaktladen und der aufsuchenden Sozialarbeit steht in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein einmaliges Angebot zur Verfügung, dass den Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an dieser Stelle besonders gerecht wird und oft die einzige Möglichkeit ist, ihnen weiterführende Hilfen nahe zu bringen.
Aufgrund der aktuellen Situation und der notwendigen Intensivierung der Drogen-Streetworkarbeit befürwortet die Verwaltung aus fachlicher Sicht die beantragte Stellenerweiterung von 100 h/Woche auf 120 h/Woche.
Das Projekt wird ämterübergreifend fachlich begleitet und finanziell bezuschusst.
Der finanzielle Mehrbedarf ergibt sich aus der beantragten Stellenerweiterung und der Antragskorrektur in der Eingruppierung einer Sozialarbeiterin. Die Vergütung lt. Personalkostenkalkulation (Erstantrag 07.06.2017) entsprach nicht dem Arbeitsvertrag.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 96.380,81 EUR |
Eigenmittel | 16.380,81 EUR |
Zuschuss HRO (Gesundheitsamt) | 20.000,00 EUR |
Zuschuss HRO (Amt für Jugend, Soziales und Asyl) | 60.000,00 EUR |
davon Personalkosten | 52.300,00 EUR |
BK/SK | 7.700,00 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 17 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 126.238,06 EUR |
Eigenmittel | 26.238,06 EUR |
Zuschuss HRO (Gesundheitsamt) | 20.000,00 EUR |
Zuschuss HRO (Amt für Jugend, Soziales und Asyl) | 80.000,00 EUR |
davon Personalkosten | 72.211,00 EUR |
BK/SK | 7.789,00 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 20,78 %.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3,0% des bewilligten Personalkosten-zuschusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:50
Produkt:36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§§ 13, 14 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
|
| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
| 60.000,00 |
|
|
2018 | 36301.75512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
|
|
| 60.000,00 |
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
|
| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2019 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
|
| 80.000,00 |
|
|
2019 | 36301.75512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozial- arbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
|
|
| 80.000,00 |
Die finanziellen Mittel (2018 - ein Mehrbedarf von 10.000,00 EUR, 2019 - ein Mehrbedarf von 30.000,00 EUR) sind nicht Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019 ff. - Bereitstellung von finanziellen Mitteln erfolgt aus dem Deckungskreis des Teilhaushaltes 50.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport