Informationsvorlage - 2018/IV/3922

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

 

Mit Entscheidung vom 27.06.2018 stimmte die Bürgerschaft einer Terminverlängerung des Prüfauftrages zu folgenden Punkten bis November 2018 zu:

 

-          Verhandlung mit dem Land über einen angemessenen Zuschuss für den Theaterneubau

-          Erarbeitung eines Zeitplans, der eine zeitnahe Realisierung des Theaterneubaus gewährleistet

-          Erarbeitung eines Finanzplans

-          Darstellung der Folgekosten zur Nutzung des Theaters

 

 

An der Beschlussvorlage wird derzeit gearbeitet, um die Fristerfüllung zu gewährleisten und zu allen Punkten aussagefähig zu sein.

 

 

 

 

 

  1. Planungskosten und zeitliche Einordnung der Maßnahme Theaterneubau

 

Planungsdaten für das Bauvorhaben Theater in Abstimmung mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (MEID) M-V:

 

 

Mio. EUR

 

Jahr

Ges. Inv.

Ereignisse

2018

0,0

Quartiersplanung

2019

0,0

Arch. Wettbewerb

2020

8,0

EW-Bau; Gen. Planung

2021

10,0

AFU; Baubeginn

2022

20,0

Bau

2023

20,0

Bau

2024

20,0

Bau

2025

20,0

Bau und Fertigstellung

2026

4,0

Rest; Freianlagen

 

102,0

 

 

 

  1. Stand Finanzierung Theater

 

Finanzierung in Mio. EUR

Kapitalherkunft

25

 

Städtebaufördermittel

26

weitere Beteiligung des Landes bis zu 50 % der Gesamtkosten

12,75

Beteiligung Landkreis Rostock

17

Eigenmittel Theaterstiftung

12,5

Komplementäranteile der HRO an Städtebaufördermitteln

8,75

Fremdkapital – Kredit KOE

102

Gesamt

 

 

Angestrebt wird eine 50 %ige anteilige Finanzierung des Landes. Die Gespräche zu beiden Positionen werden zeitnah erfolgen. Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfond (KInvF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)  wurden vom MEID M-V ausgeschlossen.

Zugesichert sind bislang Finanzhilfen aus der Städtebauförderung in Höhe von 25 Mio. EUR.

Diese waren ursprünglich wie folgt vorgesehen: 

 

Programmbewilligung 2016:  5 Mio. EUR

Programmbewilligung 2017: 6 Mio. EUR

vorgesehene Programmbewilligung 2018:7 Mio. EUR

vorgesehene Programmbewilligung 2019:      7 Mio. EUR

gesamt:                    25 Mio. EUR

 

Aufgrund der Tatsache, dass eine fristgerechte Verausgabung der Mittel aus der Programmbewilligung 2016 nicht möglich war, erfolgte auf Antrag hin die Umwidmung der Finanzhilfen i. H. von 5 Mio. EUR zugunsten des Vorhabens Neubau Verwaltungskomplex An der Hege 9.

 

Es ist von Seiten der Stadt beabsichtigt, die umgewidmeten Finanzhilfen i. H. von 5 Mio. EUR mit dem Förderantrag für das PJ 2020 für den Theaterneubau zu beantragen, so dass weiterhin von einer Gesamtbewilligung i. H. von 25 Mio. EUR auszugehen ist.

 

 

  1. Verschiebung von Projekten vom Städtebauförderungsprogramm zum KInvF

 

Im Rahmen der Zusicherung der Finanzhilfen für das Theater wurden Städtebaufördermaßnahmen der HRO in Höhe von 12.816 TEUR einem anderen Förderprogramm zugeordnet, da hinsichtlich der Theaterfinanzierung keine andere Fördermöglichkeit seitens des Landes M-V gesehen wurde.  Betroffen sind folgende Maßnahmen:

 

  • Modernisierung Schulgebäude P.-Picasso-Str. 45 (Toitenwinkel)

Gesamtkosten: 4.877 TEUR, mögl. ZW: 4.181 TEUR

  • Modernisierung Sporthalle H.-Tessenow-Str. (Dierkow)

Gesamtkosten: 2.015 TEUR, mögl. ZW: 1.814 TEUR

  • Sanierung KITA Lorenzstr. 66 (Dierkow)

Gesamtkosten: 6.300 TEUR, mögl. ZW: 5.310 EUR

 

Die Maßnahme Sanierung Schul- und Hortgebäude Maxim-Gorki-Str. 67 wurde ursprünglich auch ins KInvF-Programm verschoben. Aufgrund von Kostensteigerungen bei den anderen Vorhaben und damit bereits erfolgter Ausschöpfung des Förderrahmens, ist eine Finanzierung aus dem KInvF-Programm nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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21.08.2018 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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23.08.2018 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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23.08.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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05.09.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben