Beschlussvorlage - 2018/BV/3921

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Fördergebiet Schmarl 2018/2019  wird gemäß Anlage beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2017/BV/3452

 

Sachverhalt:

 

In der der Bürgerschaft am  11.04.2018 zur Beschlussfassung (Beschluss Nr. 2017/BV/3452 vorgelegten Haushaltssatzung 2018/2019 besteht ein Darstellungsfehler im § 3 der Verpflichtungsermächtigungen für das Fördergebiet Rostock-Schmarl. Obwohl in der Investitionsübersicht veranschlagt, als auch in der Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen ausgewiesen, hätte für das Jahr 2019 eine Verpflichtungsermächtigung, die Maßnahme „Sanierung Jugendwohnhaus W.-Barents-Str. 27“ betreffend, in Höhe  von 450.000 EUR festgesetzt werden müssen. Der Gesamtbetrag der Festsetzung 2019 in Höhe von 9.000 EUR ergibt sich lediglich aus der Maßnahme Freiflächengestaltung Schmarler Landgang.

 

Die Haushaltssatzung § 3 ändert sich wie folgt:

         - in EUR -

Verpflichtungsermächtigungen

2019

alt

2019

neu

Sanierung Jugendwohnhaus W.-Barents-Str. 27“

0

450.000

Freiflächengestaltung Schmarler Landgang 

9.000

9.000

insgesamt

9.000

459.000

 

 

Da die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens – Fördergebiet Schmarl noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde ist die Heilung durch einen Ergänzungsbeschluss möglich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.08.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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23.08.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.09.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen