Informationsvorlage - 2018/IV/3917

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Beratungsfolge

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Der Bedarf an Wohnraum in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist weiterhin anhaltend hoch. Zahlreiche B-Pläne befinden sich in der Planaufstellung und werden absehbar zu einer Entspannung beitragen.

Auch der B-Plan Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ befindet sich aktuell in der Planaufstellung. Mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ist nach derzeitigem Arbeitsstand im 1. Quartal 2019 zu rechnen. Da es zu dem Projekt eine sehr intensive Öffentlichkeitsarbeit mit zahlreichen Bürgerinformationsveranstaltungen, Beteiligung von Ortsbeiräten mit sehr positiver Resonanz gab, wird erwartet, dass es zu keinen gravierenden Einwendungen kommen wird. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat bereits stattgefunden. Es wird davon ausgegangen, dass nach erfolgter öffentlicher Auslegung ein Planungsstand erreicht ist, der Vorhaben während der Planaufstellung gemäß § 33 Absatz 1 BauGB zulässt.

Die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO), als wesentlicher Grundstückseigentümer und Vorhabenträger, ist an einem zeitnahen Beginn der Hochbaurealisierung sehr interessiert. Die WIRO wird deshalb auf der Grundlage des § 33 Absatz 1 BauGB mit dem Hochbau im Bereich westlich der Max-Eyth-Straße beginnen. Sie arbeitet bereits parallel an den Hochbauplanungen, so dass nach Erreichen des Planungsstandes nach § 33 BauGB ein zeitnaher Hochbaubeginn zu erwarten ist.

In einer intensiven Beratung beim Oberbürgermeister im Juli 2018 wurde von allen Teilnehmern signalisiert, dass das ein gangbarer Weg ist und jegliche Unterstützung zugesichert.

 

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Beschlüsse

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05.09.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben