Beschlussvorlage - 2018/BV/3915

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Sachzuwendung in Form einer Standuhr zugunsten des Kulturhistorischen Museums Rostock im Wert von

2900,00 Euro.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, § 6 (3) Pkt. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

 

Die

Fielmann AG Hamburg

Weidestraße 118 a

22083 Hamburg

 

hat dem Kulturhistorischen Museum Rostock am 02.11.2017 eine Sachzuwendung in Form einer Bodenstanduhr überlassen

 

Künstler:Andreas Schönfeld/ Uhrmachermeister aus Rostock (1759)

Werk:Barocke Bodenstanduhr-8-Tage Uhrwerk-funktionsfähig

Jahr:1759

Wert: 2 900,00 EUR

 


Die Bodenstanduhr ergänzt die Sammlung des Kulturhistorischen Museums sinnvoll und geht in diese ein.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52  Abs. 2  Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.09.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen