Beschlussvorlage - 2018/BV/3890

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in
Höhe von 120.000,00 EUR im Teilhaushalt 61 für das Produktsachkonto 51102.56255010/76255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen/Auszahlungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen (120.000,00 EUR) wird erteilt.

 

Die Deckung in Höhe von 100.000,00 EUR erfolgt durch Minderaufwendungen/-auszahlungen auf den Produktsachkonten 61201.57514000/77514000 Zinsaufwendungen/-auszahlungen und sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen. Weiterhin erfolgt die Deckung in Höhe von 20.000,00 EUR durch Mehrerträge bzw. -einzahlungen auf den Produktsachkonten 51106.44239000/64239000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen - städtebauliches Sondervermögen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (4) Pkt. 1 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

§ 50 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:keine

 

 


Sachverhalt:

 

Unabweisbarkeit:

 

Die Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich weiterhin sehr dynamisch und wachstumsorientiert dar. Für die nächsten Jahre wird das Bevölkerungswachstum weiterhin stark ansteigen. Gemäß aktueller Prognose der HRO wird ein Bevölkerungsanstieg bis zum Jahr 2035 um 12,1 % angenommen. Damit wächst der Bedarf an Wohnraum stetig weiter und muss durch entsprechenden Wohnungsneubau schnellstmöglich gedeckt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist dabei die kurzfristige Schaffung des entsprechenden Planungsrechtes durch die Aufstellung von Bebauungsplänen.

 

Im Sinne der ganzheitlichen Entwicklung der HRO begrenzen sich die verstärkten Aktivitäten im Planungsbereich nicht nur auf die Aufstellung von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete, sondern sind auch in ähnlichem Maße für Gewerbe- und Industriegebiete zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplatzangebote und Planungen für notwendige Infrastrukturmaßnahmen erforderlich.

 

Für die im Rahmen der Stadtentwicklung nachstehend aufgeführten dringend notwendigen Leistungen sowie zahlreichen weiteren Planungsleistungen sind insgesamt zusätzliche Finanzmittel i. H. v. 120.000,00 EUR erforderlich. Der geplante Haushaltsansatz für 2018 in Höhe von 750.000,00 EUR ist bereits mit Verträgen für Planungsleistungen unterlegt. Innerhalb des Deckungskreises 5611/7611 können weitere Vergaben für Planungsleistungen nicht abgefangen werden.

 

Mehrfachbeauftragung- Städtebauliche Untersuchung des Stadtteils Groß Klein

Da die Fläche Hermann-Flach-Straße/Groß Kleiner Allee, Zum Laakkanal/Werftallee als Wohnbaufläche entwickelt werden soll, hat die Bürgerschaft beschlossen (2017/AN/2825), die beste städtebauliche Lösung zu ermitteln. Eine Konzeptausschreibung dient als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans. Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich demnach ein überplanmäßiger Bedarf i. H. v. ca. 50.000,00 EUR.

 

Planungsleistungen zur Errichtung eines Uecker-Kastens im Schwanenteichpark

Die Bürgerschaft hat beschlossen (2017/AN/3142), dass die Planungen für einen Uecker-Kasten, ein separater Anbau (Kubus) zu Ehren und Ausstellung der Werke des Künstlers Günther Uecker, im Schwanenteichpark realisiert werden soll. Dafür werden zusätzliche Mittel i. H. v. ca. 30.000,00 EUR benötigt.

 

Hochwasserschutz am Stadthafen, Fragestellung zur Beauftragung der separaten Studien

Durch das StALU M-V (Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern) wird aktuell der Sturmflutschutz für den Bereich des Stadthafens zwischen Kabutzenhof und Vorpommernbrücke geplant. Da die vorgeschlagenen Lösungsansätze bisher ausschließlich nach technischen Parametern geplant wurden und damit den hohen gestalterischen Anspruch an einen der bedeutendsten städtebaulichen Räume in der Stadt Rostock nicht ausreichend Rechnung tragen, ist eine planerische Begleitung durch die Stadt Rostock erforderlich. Vorgesehen sind u.a. verkehrsplanerische Untersuchungen und die Beauftragung eines Stadtplaners/ Landschaftsarchitekten zur Vorbereitung gestalterischer Lösungsvarianten. Die Maßnahme ist aufgrund der Bedeutung des Stadthafens erforderlich. Zur Realisierung des Hochwasserschutzes am Stadthafen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entstehen außerplanmäßige Kosten i. H. v. 40.000 EUR in 2018, die aufgrund der städtebaulichen Anforderungen zur Realisierung des Hochwasserschutzes unverzichtbar sind.

 

 

 

Auflistung der überplanmäßig erforderlichen Planungsleistungen:

 

Maßnahme

 

Überplanmäßiger Bedarf in 2018

Mehrfachbeauftragung städtebauliche Untersuchung Groß Klein 

50.000 EUR

Planung eines Uecker-Kastens im Schwanenteichpark

30.000 EUR

Hochwasserschutz im Stadthafen
Städtebauliche und verkehrliche Untersuchung

40.000 EUR

Summe der benötigten überplanmäßigen Mittel

120.000 EUR

 

Aufgrund der Bedeutung und Dringlichkeit für die Stadtentwicklung sind diese Planungsleistungen im Haushaltsjahr 2018 zu beauftragen. Die Kassenwirksamkeit ist gewährleistet. Angesichts der langen Planungsabläufe vom Beginn der Planung bis zum Planungs- bzw. Baurecht hätte ein Verschieben der Beauftragung der Planungen erhebliche negative Auswirkungen für die Stadtentwicklung.

 

Unvorhersehbarkeit:

Die Maßnahme „Hochwasserschutz am Stadthafen“ wird durch das StALU M-V federführend geplant. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde erst im Rahmen der BUGA- Planung eingebunden.

Die dringend benötigten Mittel zur Bezahlung nicht vorhersehbarer Planungsleistungen für wichtige städtebauliche Planungen und die Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind nicht vorhanden und können innerhalb des Deckungskreises 5611/7611 nicht abgedeckt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen 51102.56255010/ 51102.76255010

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

61

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Produkt

51102

Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

 

Ergebnishaushalt

56255010

Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

Finanzhaushalt

76255010

Auszahlungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

938.930,21

938.930,21

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

 

 

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

120.000,00

120.000,00

davon:

Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der vorauss. Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

1.058.930,21

1.058.930,21

 

Auf dem Produktsachkonto 51102.76255010 stand ein Ansatz i.H.v. 938.930,21 EUR zur Verfügung. Davon sind im Haushaltsjahr 2018 bereits 268.989,38 EUR für Planungsleistungen angeordnet. Damit ergibt sich ein verfügbarer Betrag i.H.v. 669.940,83 EUR. Davon sind bereits Mittel i.H.v 560.393,61 EUR vertraglich gebunden. Der Restbetrag von 109.547,22 EUR wird benötigt, um die für 2018 ursprünglich geplanten Vorhaben abzudecken.

 


Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

90

Sonstige

Produkt

61201

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

57514000

Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen

Finanzhaushalt

77514000

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

745.000,00

745.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

     

     

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

483.312,01

530.934,49

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

261.687,99

214.065,51

als Deckungsquelle eingesetzt

 

100.000,00

100.000,00

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

Aufgrund der positiven Liquiditätsentwicklung erfolgte bisher keine Darlehensaufnahme von 13.000.000,00 EUR. Somit werden 100.000,00 EUR aus den Zinsaufwendungen/-auszahlungen nicht benötigt.

 

Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

20

Finanzverwaltungsamt

Produkt

51106

Durchführung städtebaulicher Maßnahmen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

44239000

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen - städtebauliches Sondervermögen

Finanzhaushalt

64239000

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen - städtebauliches Sondervermögen

 

 


 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

 

 

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

176.529,33

176.529,33

Mehrerträge, -einzahlungen

=

     

     

davon bisher bereitgestellt durch:

- Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

     

     

- über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

     

     

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

176.529,33

176.529,33

als Deckungsquelle eingesetzt

 

20.000,00

20.000,00

 

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Im Rahmen der Umsetzung des Städtebauförderprogramms ,,Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung‘‘ des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Fördergebiet Groß Klein wurden die gem. Kommunalabgabengesetz M-V zu erhebenden nicht förderfähigen KAG-Beiträge für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen im Quartier 4 –öffentlicher Bereich- durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock dem Treuhandkonto zugeführt. Nach abschließender förderrechtlicher Prüfung der Einzelverwendungsnachweise für die o. g. Maßnahmen hat die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) die überzahlten KAG – Beiträge  der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstattet. Die bereit gestellten 20 TEUR werden nicht mehr für die Finanzierung von Maßnahmen innerhalb der städtebaulichen Sondervermögen benötigt.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.08.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.08.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen