Beschlussvorlage - 2018/BV/3886
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 17.07.2018 zur Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im TH 66 im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2018 für die Reparatur einer Verkehrsanlage. Konto: 52338020/72338020: Wartung und Pflege der Fahrbahnen in Höhe von 150.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.07.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2018
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.08.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 17.07.2018 zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung im Ergebnis-und Finanz-haushalt in 2018 für die Wartung und Unterhaltung der Fahrbahnen in Höhe 150.000 EUR wird erteilt. Die Mehrauszahlung für die Maßnahme in Höhe von 150.000 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen), Produkt- Konto: 52338020/72338020- Wartung und Pflege der Fahrbahnen wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 11402: Liegenschaften - Konto:52311100/72311100: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen in Höhe von 150.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 38 (4) KV M-V in Verbindung mit § 6 Abs. (4) Nr. 1 Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Im Auftrag des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes, vertreten durch die Eurawasser Nord GmbH (am 01.07.2018 durch die Nordwasser), wird derzeit der Mischwasserkanal und die Trinkwasserleitung in der Hamburger Straße erneuert.
Im Bereich zwischen der LSA „Grazer Straße“ bis Höhe Schwanenteich erfolgt der Kanalbau im Fahrbahnbereich. Nach Fertigstellung der Kanalbauarbeiten ist die regelkonforme Her-stellung der Fahrbahn gemäß RstO 12 im Bereich der Kanaltrasse mit folgendem Decken-aufbau:
- 30 cm Frostschutzschicht 0/32
- 18cm Asphalttragschicht AC 32 T
- 8cm Asphaltbinderschicht AC 22 B
- 4cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S
von der Eurawasser Nord GmbH (ab 01.07.2018 durch die Nordwasser) zu leisten.
Für die Kanalbauarbeiten sind die 2 Richtungsfahrbahnen stadteinwärts gesperrt. Das Amt für Verkehrsanlagen möchte die Sperrung nutzen, um in diesem Bereich der Fahrbahn ebenfalls einen regelkonformen Straßenaufbau herzustellen, da die Anschlussbereiche sich in einen sehr desolaten Zustand befinden.
Da diese Leistung bis zum 20.07.2018 beauftragt werden musste, um danach im August diese auszuführen, konnte aufgrund der Sitzungsfolge eine Gremienentscheidung nicht mehr rechtzeitig erfolgen.
unabweisbar:
Die vorhandene Fahrbahn der L22 hat einen Deckenaufbau in einer Asphaltstärke von ca. 8-10 cm auf Natursteinpflaster, was nicht dem regelkonformen Aufbau der Fahrbahn mit der Belastungsklasse Bk 32 entspricht.
Durch die Herstellung des regelkonformen Aufbaus im Bereich der neuen Kanaltrasse ist die Einspannung des Natursteinpflasters in der vorhandenen Fahrbahn nicht mehr gegeben. In der 1. Bauphase zeigten sich bereits im Bereich des Umleitungsverkehrs neben der Kanaltrasse durch die fehlende Einspannung Straßenschäden. Eine Sicherung der Einspannung ist aufgrund der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von jeweils 2 Fahrspuren und des hohen Verkehrsaufkommens an der L 22 nicht möglich. Des Weiteren war der Aufbau der Fahrbahn unter dem Natursteinpflaster im Vorfeld der Baumaßnahme für das Amt für Verkehrsanlagen nicht erkennbar. Es zeigen sich größere Straßenschäden, die im Vorfeld der Maßnahme so nicht vorhersehbar waren.
unvorhersehbar:
Um die Dauerhaftigkeit des Straßenkörpers zu gewährleisten ist es unbedingt erforderlich, die Fahrbahn auf eine Breite von 7,50 m (2 Fahrspuren) grundhaft auszubauen. Synergieeffekte ergeben sich durch die Nutzung der vorhandenen Sperrung im Rahmen der Kanalbauarbeiten. Durch den jetzigen Ausbau der 2 Fahrstreifen ist die Verkehrs-durchlässigkeit der L22 für den Ausbau der verbleibenden 2 Fahrstreifen, die perspektivisch ebenfalls regelkonform ausgebaut werden müssen, jederzeit gegeben.
Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 62 | Kataster- Vermessungs- und Liegenschaftsamt |
Produkt | 11402 | Liegenschaften |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt | 52311100
72311100
| Aufwendungen für Grundstücke
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
|
| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltansatz lfd. Jahr 2018 |
| 1.190.000,00 | 1.190.000,00 | |
bereits ausgelöste Aufträge | ./. | 353.425,53 | 353.425,53 | |
bereitgestellt | ./. | 0 | 0 | |
bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz
| ./. | 24.770,71 | 24.770,71 | |
Mehrerträge/Mehreinzahlungen | + | 0 | 0 | |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr | = | 811.803,76 | 811.803,76 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 150.000,00 | 150.000,00 | |
Begründung der Minderauszahlungen:
Die Höhe der notwendigen Mittel für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen auf einem städtischen Grundstück im Wiesenweg in Warnemünde hat sich reduziert, so dass 150.000 EUR frei gegeben werden können. Mit dem Käufer des Grundstückes wird derzeit eine alternative Kostenbeteiligung der Stadt verhandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
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Produktkonto:
54101 | EH: 52338020 FH: 72338020 | Aufwendungen/Auszahlungen für die Wartung und Pflege der Fahrbahnen |
Investitionsnummer |
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Investitionsposition |
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Berechnung Gesamtauszahlungen: 72338020: Wartung und Pflege der Fahrbahnen
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 2.375.000,00 | 1.760.000,00 |
offene Aufträge (AU) |
| 889.641,62 | 889.641,62 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | + | 1.592.024,23 | 580.125,43 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + | 150.000,00 | 150.000,00 |
Gesamtaufwendungen | = | 2.525.000,00 | 1.910.000,00 |
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar im Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
Roland Methling