Beschlussvorlage - 2018/BV/3886

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 17.07.2018 zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung im Ergebnis-und Finanz-haushalt in 2018 für die Wartung und Unterhaltung der Fahrbahnen in Höhe  150.000  EUR wird erteilt. Die Mehrauszahlung für die Maßnahme  in Höhe von 150.000 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen), Produkt- Konto: 52338020/72338020- Wartung und Pflege der Fahrbahnen wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 11402: Liegenschaften - Konto:52311100/72311100: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen  in Höhe von 150.000 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 (4) KV M-V in Verbindung mit § 6 Abs. (4) Nr. 1 Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:
 

Im Auftrag des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes, vertreten durch die Eurawasser Nord GmbH (am 01.07.2018 durch die Nordwasser), wird derzeit der Mischwasserkanal und die Trinkwasserleitung in der Hamburger Straße erneuert.

 

 

 

 

 

 

Im Bereich zwischen der LSA „Grazer Straße“ bis Höhe Schwanenteich erfolgt der Kanalbau im Fahrbahnbereich. Nach Fertigstellung der Kanalbauarbeiten ist die regelkonforme Her-stellung der Fahrbahn gemäß RstO 12 im Bereich der Kanaltrasse mit folgendem Decken-aufbau:

  • 30 cm Frostschutzschicht 0/32
  • 18cm Asphalttragschicht AC 32 T
  • 8cm Asphaltbinderschicht AC 22 B
  • 4cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S

von der Eurawasser Nord GmbH (ab 01.07.2018 durch die Nordwasser) zu leisten.

 

Für die Kanalbauarbeiten sind die 2 Richtungsfahrbahnen stadteinwärts gesperrt. Das Amt für Verkehrsanlagen möchte die Sperrung nutzen, um in diesem Bereich der Fahrbahn ebenfalls einen regelkonformen Straßenaufbau herzustellen, da die Anschlussbereiche sich in einen sehr desolaten Zustand befinden.

 

Da diese Leistung bis zum 20.07.2018 beauftragt werden musste, um danach im August diese auszuführen, konnte aufgrund der Sitzungsfolge eine Gremienentscheidung nicht mehr rechtzeitig erfolgen.

 

 

unabweisbar:

 

Die vorhandene Fahrbahn der L22 hat einen Deckenaufbau in einer Asphaltstärke von ca. 8-10 cm auf Natursteinpflaster, was nicht dem regelkonformen Aufbau der Fahrbahn mit der Belastungsklasse Bk 32 entspricht.

Durch die Herstellung des regelkonformen Aufbaus im Bereich der neuen Kanaltrasse ist die Einspannung des Natursteinpflasters in der vorhandenen Fahrbahn nicht  mehr gegeben. In der 1. Bauphase zeigten sich bereits im Bereich des Umleitungsverkehrs neben der Kanaltrasse durch die fehlende Einspannung Straßenschäden. Eine Sicherung der Einspannung ist aufgrund der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von jeweils 2 Fahrspuren und des hohen Verkehrsaufkommens an der L 22 nicht möglich. Des Weiteren war der Aufbau der Fahrbahn unter dem Natursteinpflaster im Vorfeld der Baumaßnahme für das Amt für Verkehrsanlagen nicht erkennbar. Es  zeigen sich größere Straßenschäden, die im Vorfeld der Maßnahme so nicht vorhersehbar waren.

 

 

 

unvorhersehbar:

 

Um die Dauerhaftigkeit des Straßenkörpers zu gewährleisten ist es unbedingt erforderlich, die Fahrbahn auf eine Breite von 7,50 m (2 Fahrspuren) grundhaft auszubauen. Synergieeffekte ergeben sich durch die Nutzung der vorhandenen Sperrung im Rahmen der Kanalbauarbeiten. Durch den jetzigen Ausbau der 2 Fahrstreifen ist die Verkehrs-durchlässigkeit der L22 für den Ausbau der verbleibenden 2 Fahrstreifen, die perspektivisch ebenfalls regelkonform ausgebaut werden müssen, jederzeit gegeben.


Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

62

Kataster- Vermessungs- und Liegenschaftsamt

Produkt

11402

Liegenschaften

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

52311100

 

72311100

 

 

 

Aufwendungen für Grundstücke

 

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltansatz lfd. Jahr 2018

 

1.190.000,00

1.190.000,00

bereits ausgelöste Aufträge

./.

353.425,53

353.425,53

bereitgestellt

./.

0

0

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz

 

./.

24.770,71

24.770,71

Mehrerträge/Mehreinzahlungen

+

0

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

=

811.803,76

811.803,76

als Deckungsquelle eingesetzt

 

150.000,00

150.000,00

 

 

 

Begründung der Minderauszahlungen:

Die Höhe der notwendigen Mittel für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen auf einem städtischen Grundstück im Wiesenweg in Warnemünde hat sich reduziert, so dass 150.000 EUR frei gegeben werden können. Mit dem Käufer des Grundstückes wird derzeit eine alternative Kostenbeteiligung der Stadt verhandelt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

Produktkonto:

54101

EH: 52338020

FH: 72338020

Aufwendungen/Auszahlungen für die Wartung und Pflege der Fahrbahnen

Investitionsnummer

 

 

Investitionsposition

 

 

 

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

72338020: Wartung und Pflege der Fahrbahnen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

2.375.000,00

1.760.000,00

offene Aufträge (AU)

 

889.641,62

889.641,62

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

+

1.592.024,23

580.125,43

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

150.000,00

150.000,00

Gesamtaufwendungen

=

2.525.000,00

1.910.000,00

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar im Zusammenhang stehende Kosten:

liegen nicht vor

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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16.08.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.08.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen