Beschlussvorlage - 2018/BV/3877
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2018 für die Maßnahme 6654101999900699 -
Verkehrsausstattungen in Höhe von 162.200 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.08.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2018
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.08.2018
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2018 in der Maßnahme 6654101999900699 – Verkehrsausstattungen – in Höhe von 162.200 EUR wird erteilt. Die Mehrauszahlungen für die Maßnahme in Höhe von 162.200 EUR , Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten Infrastrukturvermögen) werden gedeckt durch: Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme 6051106201200199 – Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“, Finanzhaushalt Konto: 51106.78440000 in Höhe von 162.200 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. (1) KV M-V
§ 6 Abs. (4) Nr. 1 Hauptsatzung
Sachverhalt:
Die Hanse - und Universitätsstadt Rostock hatte am 12.10.2006 einen Antrag auf Sonder-bedarfszuweisung für die Realisierungsbegleitung zur Haushaltskonsolidierung gestellt.
Dieser Antrag wurde am 14.10.2006 als Liquiditätshilfe befristet bis zum 30.06.2009 in Höhe von 162,2 TEUR unter Auflagen bewilligt und ausgezahlt. So sollte u.a. der strukturelle Fehlbetrag von damals rd. 70 Mio. EUR bis zum Haushaltsjahr 2009 ausgeglichen werden.
Durch die Hanse – und Universitätsstadt Rostock wurde bis 2016 am Abbau der Altschulden gearbeitet. Der vollständige Abbau wurde 2016 absehbar.
Im August 2016 hatte die Hanse – und Universitätsstadt Rostock einen Antrag auf Um-wandlung der Liquiditätshilfe in eine Sonderbedarfszuweisung für die Realisierungs-begleitung zur Haushaltskonsolidierung gestellt. Dieser Antrag wurde nicht bearbeitet.
Im September 2017 wurde die Hanse – und Universitätsstadt Rostock durch das Minis-terium für Innere und Europa M-V aufgefordert, einen Antrag auf Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 162,2 TEUR zu stellen.
Am 20.10.2017 stellte die Hanse – und Universitätsstadt Rostock einen Antrag auf eine Sonderbedarfszuweisung für Sicherheitspolleranlagen im Stadtgebiet. Mit Bewilligungs-bescheid vom 25.05.2018 wurde der Förderung dieser Maßnahme in Höhe von 162,2 TEUR zugestimmt. Da bereits diese Mittel am 14.10.2006 als Liquiditätshilfe an die Hanse – und Universitätsstadt Rostock ausgezahlt wurden, besteht deshalb kein Auszahlungsanspruch mehr, so dass die finanziellen Mittel durch die HRO dem Amt für Verkehrsanlagen zusätzlich bereitzustellen sind.
unabweisbar:
Aufgrund der Mehrung von Terroranschlägen mit Fahrzeugeinsatz (siehe Barcelona, London, Stockholm, Berlin, Nizza) wird sich in der Hansestadt seit längerem mit der Umsetzung eines Sperrkonzeptes beschäftigt, um die Gefahr eines Anschlages unter Zuhilfenahme von Fahrzeugen bei Großveranstaltungen, wie z.B. die Hanse Sail oder den Weihnachtsmarkt, zu minimieren. Hierzu gab es auch mit dem Polizeipräsidium Rostock bereits intensive Abstimmungen zur Schaffung sicherer Veranstaltungsräume unter Berücksichtigung der aktuellen Gefährdungslage.
Dabei wurde herausgestellt, dass neben dem Einsatz fester technischer Sperren und Poller an besonders sensiblen Standorten (z.B. Zufahrtsbereiche von Fußgängerzonen) auch umbruchfeste absenkbare Polleranlagen mit einem höheren Abprall- und Durch-bruchswiderstand eingebaut werden sollen.
Vorgesehen sind zunächst Poller in den Bereichen:
Neuer Markt Zufahrt vom Glatten Aal,
Neuer Markt, Ecke Steinstraße/ Große Wasserstraße
- Universitätsplatz
Georginenstraße.
Die Polleranlage Neuer Markt Zufahrt Glatter Aal wurde bereits zum Weihnachtsmarkt 2017 realisiert.
Die bereits geplanten Sicherheitspoller in der Schwaanschen Straße und in der Steinstraße werden entsprechend aktueller Kostenschätzung des Planungsbüros 337 TEUR kosten. Die damalige Kostenschätzung betrug für beide Anlagen 175 TEUR, so dass alleine dafür Mehrkosten in Höhe von 162 TEUR zusätzlich zu finanzieren sind.
Darüber hinaus befindet sich derzeit der Einbau eines weiteren Sicherheitspollers in der Buchbinderstraße, Kostenschätzung derzeit 90 TEUR, in der Vorbereitung.
Weiterhin werden 64 Poller, hauptsächlich für eine Pollerrreihe auf dem Neuen Markt (48 Stück, Rest im Stadtgebiet) beschafft, Kostenschätzung einschließlich Planungsleistungen und Einbau 380 TEUR.
unvorhersehbar:
Da die finanziellen Mittel für diese Sicherheitspoller nicht unerheblich sind (je Standort und vorbehaltlich der Leitungsbestandsituation ca. 75,0 TEUR bis 85,0 TEUR) und somit deutlich über den Kosten für einfachere Polleranlagen liegen, reichen die geplanten Mittel 2018 nicht aus.
Die enorme Preissteigerung von Sicherheitspoller war zur Planung nicht vorhersehbar.
Ohne eine Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln ist die Errichtung der Sicherheitspoller nicht finanzierbar.
Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 60 | Bauamt |
Produkt | 51106 | Durchführung städtebauliche Maßnahmen |
Produktkonto:
| 51106.78440000
| Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände |
Maßnahme Nr. | 6051106201200199 | Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadtgebiet Rostock“ |
Investitionsposition | 2 |
|
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr, Pos.2 |
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| 2.162.500,00 | |
Haushaltansatz lfd. Jahr 2018, Pos.8 |
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| 1.788.400,00 | |
bereits ausgelöste Aufträge | ./. |
|
| |
bereitgestellt | ./. |
| 0 | |
bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz
| ./. |
| 350.615,57 | |
Mehreinzahlungen | + |
| 0 | |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr | = |
| 3.600.284,43 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 162.200,00 | |
Begründung der Minderauszahlungen:
Entsprechend der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit Stand 01.04.2018 für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung 2018 die Bereitstellung von zusätzlichen Eigenanteilen für folgende Maßnahmen:
Maßnahme | Reduzierung um |
Großer Katthagen Lindenstraße Freiflächengestaltung Warnowuferkante | 48.000,00 € 112.000,00 € 2.200,00 € |
Gesamt | 162.200,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
|
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Produktkonto:
54101 | 78532000.09612000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen- zweckgebunden |
Investitionsnummer | 6654101999900699 | Verkehrsausstattungen |
Investitionsposition | 2,4 |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
Berechnung Investitionsnummer:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsrest |
|
| 50.785,72 |
Haushaltsansatz 2018 |
|
| 625.000,00 |
Mindereinzahlungen | ./. |
| 0 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz AO: | ./. |
| 25.265,16 |
Aufträge: | ./. |
| 448.926,26 |
Unechte Deckungsfähigkeit/ Mehreinzahlungen () | = |
|
|
neu beantragte Haushaltsüberschreitung |
|
| 162.200,00 |
Gesamtaufwendungen |
|
| 837.985,72 |
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Am 20.10.2017 stellte die Hanse – und Universitätsstadt Rostock einen Antrag auf eine Sonderbedarfszuweisung für Sicherheitspolleranlagen im Stadtgebiet. Mit Bewilligungs-bescheid vom 25.05.2018 wurde der Förderung dieser Maßnahme in Höhe von 162,2 TEUR zugestimmt. Da bereits diese Mittel am 14.10.2006 als Liquiditätshilfe an die Hanse – und Universitätsstadt Rostock ausgezahlt wurden, besteht deshalb kein Auszahlungsanspruch mehr, so dass die finanziellen Mittel durch die HRO dem Amt für Verkehrsanlagen zusätzlich bereitzustellen sind.
Auf Grund der angespannten Sicherheitslage, gerade zu den Großveranstaltungen, sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Den veranschlagten Kosten ging eine Schätzung 2017 voraus, die durch die notwendigen technisch geeigneten Maßnahmen aufgrund noch nicht vorliegender Planung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht konkret untersetzt waren. Die jetzt vorliegenden Planungen entsprechen in Ihrer Machbarkeit den Forderungen im Hinblick auf die technischen und örtlichen Erfordernisse.
Die normkonforme Umsetzung der Standards für Crashtests und die Anwendungsrichtlinien für die Terrorabwehrsperren – hier Sicherheitspolleranlagen und feste Sicherheitspoller - sind bauliche Maßnahmen die in Hinblick der Umsetzung der Sicherheitskonzepte zu Veranstaltungen in der Innenstadt bereits zum Weihnachtsmarkt 2018 dringend erforderlich sind. Dazu bedarf es der sofortigen Bereitstellung der finanziellen Mittel, um u. a. die Abwehr und Minimierung der Gefährdungspotenziale durch feindselige Fahrzeugangriffe vorzubeugen.
Roland Methling