Informationsvorlage - 2018/IV/3876

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

 

Der vorliegende Bericht informiert über den Haushaltsvollzug per 31.12.2017 mit Buchungsstand vom 26.03.2018 für die Ergebnis- und Finanzrechnung im Vergleich zum Vorjahresergebnis und zur Planung 2017. Zudem erfolgt eine Abrechnung der Ziele und Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2017.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.08.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

05.09.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben