Beschlussvorlage - 2018/BV/3778

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die fördernde Mitgliedschaft zum Europäischen Kommunalwaldbesitzerverband (FECOF).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 13 Kommunalverfassung  Mecklenburg-Vorpommern,

Art. 3 Abs. 5 der Statuten des FECOF

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die fünftgrößte Kommunalwaldbesitzerin innerhalb der waldbesitzenden Gemeinden in Deutschland. Als solche ist Rostock von europäischen und nationalen Auswirkungen auf Gemeindewälder in starkem Maße betroffen. Es ist daher von außerordentlicher Bedeutung, über entsprechende Vorhaben frühzeitig Kenntnis zu erlangen, diese in geeigneten Gremien abzustimmen und Einfluss auszuüben. Ferner sollte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch ihre Erfahrungen und Interessen als Eigentümerin von Wald mit herausragenden Funktionen insbesondere für Umwelt (Naturschutz- und FFH-Gebiete, seltene Arten, Bewirtschaftung nach FSC-Zertifizierungsstandard des Forest Stewardship Council® (FSC®)gemäß Bürgerschaftsbeschluss 1887/71/1999) und Soziales/Kulturelles (intensive touristische Nutzung, Umweltbildung) in die Vertretungen kommunaler Waldeigentümer einbringen.

Die FECOF setzt sich für die Belange der Kommunalwälder auf europäischer Ebene ein. Sie sucht den Kontakt zu den europäischen Institutionen, ist auf der Arbeitsebene in den für die Forstwirtschaft relevanten Gremien der EU-Kommission vertreten („Ständiger Forstausschuss“; „Zivile Dialoggruppe Forstwirtschaft und Kork“; „Beratender Ausschuss für die Holzwirtschaftspolitik“) und arbeitet eng mit anderen forstlichen Verbänden zusammen.

 

Ihr Ziel ist es,

1.die Zusammenarbeit der in ihr zusammengeschlossenen Organisationen im  Verhältnis zur Europäischen Gemeinschaft auf Gebieten zu ermöglichen, die die kommunalen Gebietskörperschaften in ihrem Waldbesitz berühren,

2.auf ein besseres Bewusstsein der Menschen für die ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Bedeutung des Körperschaftswaldes hinwirken,

3.den Erfahrungsaustausch über die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes und der Verwertung der forstlichen Produkte sowie über die Rechtsetzung der ver-schiedenen Länder zu fördern.

 

Mit einer fördernden Mitgliedschaft kann die Hanse- und Universitätsstadt Rostock diese Belange zu geringen Kosten unterstützen und  Erfahrungen über ihre beratende Stimme einbringen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 82 - Stadtforstamt

 

Produkt:55500Bezeichnung: Stadtforstamt

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

56420010

Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine

 

113,00 EUR

 

 

 

76420010

 

 

 

113,00 EUR

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.06.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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14.06.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen