Beschlussvorlage - 2018/BV/3754

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten

    Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

    wurden mit dem in der Anlage 1dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan

    Nr. 12.W.188  „Ehemalige Molkerei, Neubrandenburger Straße“ Teilfläche 1

    bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text  (Teil B), als Satzung

    (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

__

 

Sachverhalt:

Ziel der Aufstellung des gesamten Bebauungsplans ist vor allem die Neuordnung der großen Brachflächen südlich der Bahnlinie, die derzeit einen städtebaulichen Missstand am südöstlichen Ortseingang von Rostock darstellen und die Umwidmung von Gewerbegebiets- in Wohnbauflächen.

Die gesamten Flächen sind mit den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 12.GE.68 „Gewerbegebiet Kassebohm“ im nördlichen Teil und Nr. 12.GE.76 „Molkereigenossenschaft Küstenland“ im südlichen Teil überplant.

 

Die Teilfläche 1 (südlicher Teil des Bebauungsplanes) hat öffentlich ausgelegen und beinhaltet den ursprünglichen gewerblichen Bereich der alten und neuen Molkerei. Sie ist als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO überplant worden, um in der Hansestadt dringend benötigte Wohnbauflächen zur Verfügung stellen zu können.

Im direkten Anschluss an das Wohngebiet Kassebohm werden dabei vorwiegend Flächen für eine Einfamilienhausbebauung neu erschlossen. Entlang der Neubrandenburger Straße (L 191) werden mehrgeschossige Wohnhäuser entstehen können, die ggf. auf spezielle Wohnzwecke (z.B. altengerechtes Wohnen, alternative Wohnformen) ausgerichtet werden.

Insgesamt können etwa 8 ha Wohnbaufläche ausgewiesen werden, die es ermöglichen ca. 450 WE zu errichten.

Dabei ist im Verfahren die Notwendigkeit der Errichtung von sozialen Einrichtungen geprüft (z.B. einer Kindertagesstätte) worden. Für eine Kindertagesstätte besteht eine planerische Notwendigkeit und eine entsprechende Flächenfestsetzung wurde dafür getroffen.

 

Vorhandene Wohngebäude und z.T. Gewerbebetriebe genießen Bestandsschutz und sind in die Planung integriert worden.

Die Verkehrserschließung des Plangebietes (Teilfläche 1), sowie die Ver- und Entsorgung sind insgesamt neu zu regeln. Fuß- und Radwegebeziehungen in die Umgebung sind berücksichtigt worden. Die von Süden aus dem Wohngebiet Kassebohm kommende Grünachse soll als breiter Grünstreifen vom Südosten des Plangebietes über den begrünten Wall östlich der Fläche „neue Molkerei“ in nordöstliche Richtung fortgesetzt werden. Zwischen dem Wohngebiet Kassebohm und dem südlichen Bereich des B-Plans wurde ein 10 m breiter öffentlicher Grünstreifen festgesetzt, der intensiv zu bepflanzen ist.

Entlang der Neubrandenburger Str. verläuft bereits ein Fuß-/Radweg.

 

Ein Begleitplan der grünordnerischen Belange wurde erarbeitet, dessen wesentliche Inhalte sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan integriert worden. Darüber hinaus liegen ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Immissionsschutzgutachten zu Verkehrslärm und gewerblichen Emissionen und ein Altlastengutachten vor.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in die Abwägung eingegangen. Das Ergebnis der Abwägung ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Die Teilfläche 1 des Bebauungsplanes soll jetzt als Satzung beschlossen werden.

 

Der Eigentümer (Investor) schließt mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung des Gebietes und der Übernahme aller daraus entstehenden Kosten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten und Kosten für erforderliche Gutachten wurden von der Hansestadt Rostock übernommen. Für die Stadt sollen keine Kosten für die Erschließung entstehen. Die Kosten sollen aufgrund eines noch zu schließenden Vertrages vom Erschließungsträger übernommen werden.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.06.2018 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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06.06.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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07.06.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.06.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen