Nachtrag Beschlussvorlage - 2018/BV/3684-04 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Mit diesem Nachtrag wird der Sachverhalt der Beschlussvorlage klarstellend ergänzt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

Nachfolgend wird aufgezeigt, wie sich die Verwendung der zu erwartenden Überschüsse 2020-2027 unter Berücksichtigung der besonderen Investitionsmaßnahmen der kommenden Jahre darstellen könnte.

 

Als besondere Maßnahmen der langfristigen Planung werden in diese Betrachtung

- der Neubau des Theaters

- der Neubau des Verwaltungskomplexes

- der Neubau Kombinierte Schwimm- und Eishalle (Standort Schmarl)

- das Stadtgeschichtliche Museum

- der Zuschuss für das Archäologische Landesmuseum

- die Entwicklung des IGA-Parks und

die Bundesgartenschau selbst einbezogen.

Hierfür ergibt sich für die Jahre 2020-2027 ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von ca. 207 Millionen Euro (vgl. Anlage 1).

 

Bei einer weiterhin sparsamen Haushaltsplanung und –durchführung und zukünftiger Verwendung von 2/3 der Überschüsse für Investitionstätigkeiten kann die positive Entwicklung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock fortgesetzt werden.

 

Mit den dargestellten Überschüssen unter Annahme einer leichten Steigerung ist im Moment eine Finanzkraft bis 157 Mio. Euro für investive Kreditaufnahmen (Fremdkapital) darstellbar (vgl. Anlage 2). Damit ergibt sich zunächst ein Fehlbedarf von noch ca. 60 Mio. Euro.

Zur Schließung dieser Deckungslücke gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

Erstens ist es denkbar, erfolgreich für weitere Projekte (Schwimm-/Eishalle, IGA) Fördermittel einzuwerben bzw. ihren Anteil an den geplanten Gesamtkosten zu erhöhen (VTR). Zweitens könnte auch das als Reserve zurückgehaltene Drittel der voraussichtlichen Überschüsse – ganz oder teilweise – investiv eingesetzt werden, entweder als direkte Investition oder für Zins und Tilgung einer zusätzlichen Kreditaufnahme.

 

Unter den aktuellen Gegebenheiten, unter Fortschreibung der Haushaltszahlen 2018/2019 und unter der Annahme plausibler Förderquoten wäre die HRO somit in den nächsten zehn Jahren finanziell in der Lage, die großen geplanten Investvorhaben zu realisieren. Das setzt allerdings voraus, dass die errechneten Haushaltsüberschüsse überwiegend in das Investitionsgeschehen fließen und dass nicht in größerem Umfang laufende Leistungen erhöht werden.

 

Mit der Haushaltsplanung werden die investiven Maßnahmen priorisiert und geordnet, ggf. über einen Nachtrag zum Doppelhaushalt 2018/2019 oder mit der nächsten Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.05.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

16.05.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben