Informationsvorlage - 2018/IV/3745

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 03.09.2003 mit dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Nr. 0464/03-BV) den Oberbürgermeister beauftragt, jährlich und beginnend 2005, einen Bericht über den Erfüllungsstand der Schutzziele und der Qualitätsstandards sowie über die Personalentwicklung vorzulegen. Dies wurde zwischenzeitlich mit der BV 2009/BV/0235 und letztmalig durch Beschluss der Vorlage 2016/BV/2006 vom 09.11.2016 bestätigt.

 

Der vorliegende Bericht basiert auf der Grundlage der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfs-planes (Beschluss der Bürgerschaft am 09.09.2009) zum Erfüllungsstand der Schutzziele für die Produkte „Brandschutz“ und „Technische Hilfeleistung“ für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12.2017. Des Weiteren enthält der Bericht Aussagen über die Personalentwicklung des Brandschutz- und Rettungsamtes.

 

Eine Anpassung der Qualitätskriterien und Schutzziele bzgl. der statistischen Erhebungen, insbesondere in Bezug auf die Ortsteile der Risikoklasse B ist erst mit Umsetzung der Vorgaben der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 09.11.2016 (hier: Übernahme des gleichen Schutzzieles wie für Ortsteile der Riskoklasse A) sinnhaft, da die hier aufgeführten Zielerreichungsgrade in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau einer Feuerwache an einem strategisch sinnvollem Ort im Bereich Dierkow / Toitenwinkel stehen.

 

 

 

 

 

 

1.Schutzzieldefinition nach der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

Analyse der Brandeinsätze 2017

 

Die Auswertung aller Brandeinsätze auf dem gesamten Stadtgebiet erbrachte, dass 373 Brände analytisch auswertbar sind, wovon es 119 Gebäudebrände gab und davon noch einmal 90 auf die Schutzzieldefinition – kritischer Wohnungsbrand – (2016: 72 Gebäudebrände) unter den Normen des Feuerwehrbedarfsplanes entfielen. Die Entwicklung des Gesamteinsatzgeschehens im Detail und im Vergleich zum Jahr 2016, ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Auf der Grundlage des vorhandenen Gefahrenpotenzials wurde das Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit dem Feuerwehrbedarfsplan vom 25.11.2008 (Beschluss der Vorlage 2009/BV/0235) in drei Risikogruppen eingeteilt. Auf dieser Basis wurde eine Differenzierung der Schutzziele vorgenommen.

 

Eine Anpassung der Qualitätskriterien und Schutzziele bzgl. der statistischen Erhebungen, insbesondere in Bezug auf die Ortsteile der Risikoklasse B ist erst mit Umsetzung der Vorgaben der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 09.11.2016 (hier: Übernahme des gleichen Schutzzieles wie für Ortsteile der Riskoklasse A, Beschluss Vorlage 2016/BV/2006 vom 09.11.2016) sinnhaft, da die hier aufgeführten Zielerreichungsgrade in unmittelbarem Zusammen-hang mit dem Neubau einer Feuerwache an einem strategisch sinnvollem Ort im Bereich Dierkow/Toitenwinkel stehen.

 

1.1.Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe A

 

Zur Risikogruppe A gehören die Ortsteile Hansaviertel, Stadtmitte, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt, Reutershagen, Evershagen, Lichtenhagen, Lütten Klein, Schmarl und Groß Klein. In diesen Ortsteilen wohnen 151.453 Menschen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, was einem Anteil von 72,63 % der Gesamtbevölkerung entspricht (Stand 31.12.2017).

Hier entstehen auch die meisten Gebäudebrände (75,28 %). Demzufolge gelten für diese Ortsteile auch die höchsten Kriterien an das zu erreichende Schutzziel.

 

Schutzziel Risikogruppe A:

 

Das Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei einem kritischen Wohnungsbrand in 8 min nach der Alarmierung

 

=mit einer Funktionsstärke von 10 Funktionen (10 Feuerwehrleute)

=mit einem Erreichungsgrad von 90 % (... somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 13 min nach der Alarmierung

 

=mit einer erweiterten Funktionsstärke von insgesamt 16 Funktionen (10 + 6 Feuerwehrleute) bei der Brandbekämpfung

=mit einem Erreichungsgrad von 90 % am Einsatzort ist.

 

Tabelle 1: Zielerreichungsgrad Risikogruppe A bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2017

2016

Anzahl der Gebäudebrände

 

67

55

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (8 min)

90 %

65,6 %

70,0 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (13 min)

90 %

68,0 %

63,3 %

 

Das angestrebte Ziel von 90 % auf die Eintreffzeiten 1 und 2 konnte nicht erreicht werden. Der Zielerreichungsgrad für die Eintreffzeit 1 ist mit 65,6 % im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken. Bei der Eintreffzeit 2 gab es eine leichte Verbesserung auf 68,0 %. Eine Vielzahl von Gründen dafür ist durch die Feuerwehr selbst nicht beeinflussbar. Hierzu zählen u. a.:

 

-Einsätze zu verkehrsbedingt stark frequentierten Zeiten hinsichtlich des Straßenverkehrs und des ÖPNV (vornehmlich Berufsverkehr, Vorrangschaltungen ÖPNV mit der Folge eines aufwachsenden Rückstaus von Pkw und Lkw)

-Rückstau von Fahrzeugverkehren an Lichtsignalanlagen, die sich auch durch anfahrende Löschzüge nicht einfach auflösen

-Einsatzduplizität durch zeitgleich oder zeitnah eingehende Hilfeersuchen, die adäquat zu bearbeiten sind

-verkehrsberuhigende Maßnahmen (Polleranlagen, Fahrbahnschwellen [sogenannte Berliner Kissen] bzw. Aufpflasterungen, Einstellflächen, Parktaschen), die zur Geschwindigkeitsreduzierung (tlw. bis zum Stillstand) ganzer Löschzüge führen

-geparkter ruhender Verkehr bzw. auch Anlieferverkehr im Verkehrsbereich mit der Folge einer Minderung der Durchfahrtsbreite

-Baustellentätigkeit und auch deren Folgen (z. B. Ulmenstr. / Maßmannstr., Albert-Einstein-Straße, An der Stadtautobahn - Brückenbau Kreuzung Evershagen, Brückenbauwerk Warnowallee)

 

Insbesondere die zur Sicherstellung der Eintreffzeit 2 zufahrenden Ressourcen aus den Nachbarwachen der Berufsfeuerwehr treffen während der längeren Fahrtstrecke mitunter mehrere Umstände der o. g. Gründe an, die sich negativ auf den Zielerreichungsgrad auswirken. Dies kann auch durch die zeitgleiche Erstalarmierung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr nicht kompensiert werden, wie die 68,0 % Erreichungsgrad deutlich zeigen. 

 

Anzumerken ist weiterhin, dass im Median (Zentralwert) die Eintreffzeit 1 bei 6 min und 41 Sekunden, so wie die Eintreffzeit 2 bei 10 min und 37 Sekunden lag.

 

1.2.Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe B

 

Zur Risikogruppe B gehören die Ortsteile Brinckmansdorf, Dierkow, Toitenwinkel, Gartenstadt/ Stadtweide, Gehlsdorf, Peez und Warnemünde. In diesen Ortsteilen wohnen 51.521 (24,71 %) der Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Der Anteil der Gebäudebrände betrug 2017 insgesamt 24,72 %. Hier wurde das Schutzziel wie folgt festgelegt:

 

Schutzziel Risikogruppe B:

 

Das Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei einem kritischen Wohnungsbrand in 8 min nach der Alarmierung

 

=mit einer Funktionsstärke von 6 Funktionen (6 Feuerwehrleute)

=mit einem Erreichungsgrad von 90 % (… somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 11 min nach der Alarmierung

=mit einer erweiterten Funktionsstärke von 16 Funktionen (6 + 10) bei der Brandbekämpfung

=mit einem Erreichungsgrad von 90 % am Einsatzort ist

 


Tabelle 2: Zielerreichungsgrad Risikogruppe B bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2017

2016

Anzahl der Gebäudebrände

 

22

14

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (8 min)

90 %

14,3 %

28,6 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (11 min)

90 %

13,3 %

23,1 %

 

16 der 22 Gebäudebrände mussten im Rostocker Nordosten (Ortsteil Gehlsdorf [2], Ortsteil Dierkow Neu [5] und Ortsteil Toitenwinkel [9]) bekämpft werden. Die verbliebenen sechs Brände nach Schutzzieldefinition gab es in Warnemünde [5] und in der Gartenstadt/Stadtweide [1]. Insgesamt konnte der Zielerreichungsgrad für die Eintreffzeit 1 in nur drei Einsätzen und für die Eintreffzeit 2 in nur zwei Einsätzen gehalten werden.

 

Hauptgrund der deutlich verfehlten Zielerreichungsgrade ist das Fehlen einer ständig besetzten Wache der Berufsfeuerwehr an einem strategisch günstigen Ort im Bereich Dierkow/Toitenwinkel. Hier gab es knapp ¾ aller Gebäudebrände in Bereichen der Risikogruppe B.

Dieser Sachverhalt ist nicht neu und ist erneut deutlich in der Vorlage 2016/BV/2006 zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dargestellt worden. 

 

Des Weiteren gelten die Ausführungen zu Gründen der Verfehlung der Zielerreichungsgrade, wie unter 1.1 genannt, gleichermaßen. Da es im Nordosten keine ständig besetzte Feuerwache mit kurzen Anfahrtswegen gibt, wird das unter 1.1 Genannte nochmals unterstrichen, denn die einzelnen Gründe summieren sich mit Zunahme der jeweils zu überwindenden Strecke zwischen Feuerwache und Einsatzort. Dies gilt auch für Baustellentätigkeit mit Auswirkung auf das Eintreffen der Feuerwehr (z. B. Tannenweg, Tessiner Straße). Auch hier trifft zu, dass die zeitgleiche Erstalarmierung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr keine Auswirkung auf die Zielerreichungsgrade hat.   

 

Anzumerken ist weiterhin, dass im Median (Zentralwert) die Eintreffzeit 1 bei 9 min und 29 Sekunden sowie die Eintreffzeit 2 bei 12 min und 17 Sekunden lag.

 

1.3.Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe C

 

Zur Risikogruppe C gehören die Ortsteile Biestow, Diedrichshagen, Hinrichsdorf, Hinrichshagen, Hohe Düne, Jürgeshof, Krummendorf, Markgrafenheide, Nienhagen, Wiethagen, Stuthof, Torfbrücke. In diesen Ortsteilen wohnen 5.542 (2,66 %) der Rostocker Bürgerinnen und Bürger. Im Jahr 2017 gab es keine Gebäudebrände in den Ortsteilen der Risikogruppe C. Grundsätzlich wurde hier das Schutzziel wie folgt festgelegt:

 

Schutzziel Risikogruppe C:

 

Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei einem kritischen Wohnungsbrand in 12 min nach der Alarmierung

 

=mit einer Funktionsstärke von 6 Funktionen (6 Feuerwehrleute)

=mit einem Erreichungsgrad von 90 % (… somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 17 min nach der Alarmierung

 

=mit einer erweiterten Funktionsstärke von 12 Funktionen (6 + 6 Feuerwehrleute) bei der Brandbekämpfung

=mit einem Erreichungsgrad von 90 %

am Einsatzort ist.

 

Tabelle 3: Zielerreichungsgrad Risikogruppe C bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2017

2016

Anzahl der Gebäudebrände

 

0

3

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (12 min)

90 %

-

33,3 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (17 min)

90 %

-

66,7 %

 

2.Ergebnisse der Analysen von Brandeinsätzen

 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kam es 2017 zu 1.009 Alarmierungen in Bezug auf ein vermutetes oder tatsächliches Brandgeschehen. Daraus folgten 373 Einsätze mit Maßnahmen zur Menschenrettung und/oder Brandbekämpfung. Die nachfolgende Betrachtung bezieht sich auf Einsätze, die gemäß Schutzziel bemessungsrelevant waren. Dies sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass sich auch aus kleineren Szenarien zeitkritische Einsätze entwickeln können, die eine ernsthafte Bedrohung für geschützte Rechtsgüter darstellen, wenn nicht, wie in den meisten Fällen, rechtzeitig wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen seitens der Feuerwehr greifen.

 

Die Einteilung des Territoriums in Risikogruppen hat zur Folge, dass in den Bereichen der Stadt, in denen die meisten Menschen wohnen/arbeiten, die meisten Gebäudebrände bekämpft und Menschen gerettet werden müssen. Dort werden, völlig zu Recht, die höchsten Anforderungen an die Schutzziele gestellt. Diesem Umstand trägt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Rechnung (Beschluss der Vorlage 2016/BV/2006 vom 09.11.2016). Im Ergebnis gilt zukünftig auch in den Ortsteilen der Risikoklasse B das Schutzziel, welches für die Ortsteile der Riskoklasse A Anwendung findet. Ohne neue Feuerwache im Rostocker Nordosten (Dierkow / Toitenwinkel) ist eine Analyse nicht zielführend. Sie würde allenfalls die Ergebnisse der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aus dem Jahr 2016 weiter untersetzen.

 

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock betrug 0,57 Gebäudebrände pro 1.000 Einwohner (2016: 0,35). In der Gesamtheit kam es 2017 zu 4,84 Alarmierungen mit ursächlichen Brandkenngrößen je 1.000 Einwohner.

 

Bei Berichtskontrolle und -abschluss bzw. bei Plausibilitätsprüfungen im Rahmen von statistischen Erhebungen wird regelmäßig geprüft, ob die Daten für die Einsatzzeiten korrekt sind. Es kommt vor, dass Alarmierungs-, Ausrücke-, oder Ankunftszeiten (sogenannte taktische Zeiten) aus unterschiedlichsten Gründen nicht erfasst werden konnten.

Bei offensichtlich falscher Erfassung oder Eintragung der Zeiten werden diese geändert und die Änderungen im Einsatzbericht protokolliert.

 

Weiterhin wird im Ergebnis der Berichtsanalysen mitgeteilt, dass durch ersteintreffende Kräfte der Berufsfeuerwehr im Berichtszeitraum 2017:

 

-23 Personen über bauliche Rettungswege gerettet wurden.

 

Bei gemeinsamen Einsätzen von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr wurden nochmals:

 

-26 Personen über bauliche Rettungswege,

-3 Personen über Drehleitern und

-3 Personen über tragbare Leitern gerettet.

 

Insgesamt wurden bei Brandeinsätzen zwischen dem 01.01. und dem 31.12.2017 durch die Feuerwehr 55 Menschen gerettet. Es mussten keine Brandtoten beklagt werden.

Infolge von Brandeinwirkung gab es im vorgenannten Zeitraum 16 Verletzte, wobei hier ein Großteil (68,75 %) auf das Vorhandensein von Atemgiften (Rauchgasinhalation) entfiel. 

 

3.Ergebnisse der Analysen von Technischen Hilfeleistungen

 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kam es 2017 zu 2.711 Alarmierungen in Bezug auf ein vermutetes oder tatsächliches Notfallgeschehen, welches die Alarmierung von Ressourcen der Feuerwehr zu möglichen Hilfeleistungen erforderte. Daraus folgten 2.124 Einsätze mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Menschenrettung und/oder Technischen Hilfeleistung.

Die Überprüfung der Art der geleisteten Hilfeleistungseinsätze ergab, dass nur bei einem Teil dieser Einsätze die Notwendigkeit bestand, diese unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten zu absolvieren. Dies geschieht grundsätzlich unter Berücksichtigung der Einsatzindikation und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

 

116 Hilfeleistungen entfielen auf Verkehrsunfälle mit Straßen- und Schienenfahrzeugen. Weitere 268 Einsätze absolvierte die Berufsfeuerwehr zur Zwangsöffnung von Räumen / zum Befreien aus Notlagen bei akuter Gefahr, z. B. für die körperliche Unversehrtheit (Leben und Gesundheit betroffener Personen). Da beide vorgenannten Einsätze als zeitkritisch zu bewerten sind, ist hier die Maßgabe, zeitgleich mit dem Rettungsdienst und in diesem Zusammenhang unterhalb der gesetzlich definierten Hilfsfrist von 10 Minuten mit einer bemessungsrelevanten Ressource der Feuerwehr vor Ort zu sein. Dies ist in 82,2 % der benannten Fälle (315 Einsätze) erfolgt.

 

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 10,19 Einsätze pro 1.000 Einwohner (2017: 10,19). In der Gesamtheit kam es 2017 zu 13,00 Alarmierungen mit ursächlich hilfeleistungsrelevantem Meldemuster je 1.000 Einwohner.

 

Des Weiteren wird im Ergebnis der Berichtsanalysen mitgeteilt, dass durch ersteintreffende Kräfte der Berufsfeuerwehr bei Technischen Hilfeleistungen im Berichtszeitraum 2017:

 

-16 Personen durch unterschiedliche Maßnahmen (Einsatz von Hubrettungsfahrzeug, Vornahme von schwerem Hilfeleistungsgerät etc.) gerettet wurden.

 

Bei gemeinsamen Hilfeleistungseinsätzen von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr wurden nochmals:

 

-13 Personen, ebenfalls durch verschiedene Rettungsmaßnahmen gerettet.

 

Insgesamt wurden bei Technischen Hilfeleistungseinsätzen zwischen dem 01.01. und dem 31.12.2017 durch die Feuerwehr 29 Menschen gerettet. Es mussten 2 Tote beklagt werden.

 

Infolge von unterschiedlichen Unfallszenarien gab es im o. g. Zeitraum 16 Verletzte.

 

4.Ergebnis der Einhaltung der vereinbarten Funktionsstärken im Brandschutz

 

Konform zum Bedarfsplan wurde im Brandschutz- und Rettungsamt die planerische Besetzung von 38 Funktionen im Brandschutz vorgenommen. 


Die festgelegten Funktionsstärken wurden im Jahr 2017 wie folgt eingehalten:

 

Anzahl der Schichten

Dienststärke

% des Jahres

% kumulativ

338

eingehalten

92,60

92,60

22

1 Funktion nicht besetzt

6,03

98,63

2

2 Funktionen nicht besetzt

0,55

99,18

3

3 Funktionen nicht besetzt

0,82

100,00

0

4 Funktionen nicht besetzt

0

100,00

0

5 Funktionen nicht besetzt

0

100,00

 

Erläuterung zu den Funktionsstärken (Anzahl von Feuerwehrbeamten im Dienst)

 

Grundsätzlich erfolgt die Besetzung der täglich vorzuhaltenden Einsatzpositionen (Einsatzfahrzeuge und Leitstelle) im Brandschutz- und Rettungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter Beachtung folgender Prioritäten:

 

1.Besetzung der Integrierten Leitstelle Rettungsdienst / Brand- und Katastrophenschutz

2.Besetzung der Einsatzfahrzeuge des Notfallrettungsdienstes

3.Besetzung der Einsatzfahrzeuge für Brandschutz und Technische Hilfeleistung.

 

Dazu wird sich der unterschiedlichsten Mittel bedient. Neben der Installierung von täglich bis zu vier Rufbereitschaften über alle Kolleginnen und Kollegen, gibt es zwischen den einzelnen Planungsgruppen (Rettungsdienst, Leitstelle, Brandschutz, Tagesdienst) intensive Bemühungen, um Personal dorthin zu verschieben, wo durch erhöhte Ausfallquoten eine Unterschreitung droht.

 

Im Übrigen finden sich immer wieder Beamtinnen und Beamte auf freiwilliger Basis, welche auch in den übrigen Planungsgruppen, z. B. der Führungs- und der Führungsunterstützungskräfte des Tagesdienstes selbstverständlich bei Notwendigkeit für Zusatzdienste auch größeren Umfanges zur Verfügung stehen.

 

Im Bereich der Funktionsbesetzung durch Führungskräfte der Laufbahngruppe 2 des Feuerwehrdienstes gab es auch 2017 keine einzige Stunde einer Funktionsunterschreitung.

Des Weiteren wird hier insbesondere auch auf die notwendige Besetzung einer Technischen Einsatzleitung, des Führungstabes o. a. der Koordinierungsgruppe des Verwaltungsstabes verwiesen, zu denen auch ein regelmäßiger Übungsbetrieb gehört. Diese Gremien der Führungsorganisation sind kein Selbstzweck im Brandschutz- und Rettungsamt, sondern Einrichtungen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr der Behörde Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

5.Schlussfolgerungen der Auswertung der Einhaltung der Schutzziele in den Bereichen Kritischer Wohnungsbrand und Technische Hilfeleistung

 

5.1. Verbesserung der Hilfsfristen

 

Für das Jahr 2017 wurde für die Gefahrenabwehrplanung eine Analyse gemäß den Vorgaben des Feuerwehrbedarfsplanes 2009 bzw. der Fortschreibung aus dem Jahr 2016 von der Alarmierung der Kräfte und Mittel bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle vorgenommen. Die Disponierungsfrist wurde dabei nicht betrachtet.

 

 

Oberstes Ziel bleibt die Verbesserung der Hilfsfristen in den einzelnen Risikogruppen. Auch in der nunmehr vorgelegten Analyse konnten die Vorgaben des Bedarfsplanes nicht vollständig erreicht werden, es gab Abweichungen von den geforderten Schutzzielen.

 

Dies hat unterschiedliche Gründe, die in den Punkten 1.1 und 1.2 teilweise detailliert dargestellt wurden und wenig Einflussmöglichkeiten und damit Verbesserungspotenzial seitens des Brandschutz- und Rettungsamtes aufweisen.

 

In Bezug auf städtebauliche, verkehrstechnische und -beruhigende Maßnahmen kann seitens der Feuerwehr nur angemahnt werden, dass sie als Brandschutzdienststelle rechtzeitig und umfassend beteiligt wird und das fachliche Hinweise und Stellungnahmen nicht weggewürdigt werden.    

 

Mit Blick auf die Zielerreichungsgrade im Nordosten wird erst mit der Inbetriebnahme einer neuen Feuerwache im Bereich Dierkow/Toitenwinkel eine nachhaltige Verbesserung und damit schlussendlich die Erfüllung der Schutzziele möglich sein.

 

5.2. Verkürzung der Gesprächs- und Disponierungszeit

 

Das Qualitätsmanagement in der Leitstelle hat nicht nur oberste Priorität, sondern bedarf weiterer intensiver Bemühungen. Es ist jedoch auch sehr vielschichtig, und gerade die Disponierungszeit unterliegt menschlichen und technischen Faktoren. Die Zeitdauer mit der Folge einer Verkürzung als alleiniges Bewertungskriterium heranzuziehen ist wenig sinnvoll. Hier bedarf es mehrerer Qualitätsmerkmale, an deren Wertung und Beurteilung es zu arbeiten gilt.

 

Es ist ebenfalls zu beachten, dass durch die Berücksichtigung von Notrufen, in denen Ereignisse mit und ohne Lebensgefahr bearbeitet werden, sich die durchschnittliche Disponierungszeit zwangsläufig erhöht.

 

Für alle Gebäudebrände kann in 2017 eine durchschnittliche Disponierungszeit von 1 min und 49 Sekunden (Median: 1 min und 41 Sekunden) angesetzt werden. Dabei liegen jedoch 41,6 % unter 1 min und 30 Sekunden und weitere 30,3 % unter 2 min. Insgesamt wurden damit knapp ¾ aller Gebäudebrände in unter 2 min disponiert. 

 

5.3. Verbesserung der Ausrückezeiten

 

Ein Bestandteil der Hilfsfrist ist die Zeit des Ausrückens des Löschzuges. Hierbei wird durch die dienstliche Leitung fortwährend an Verbesserungen gearbeitet. Allem Wollen sind aber

 

a)technische Grenzen (Alarmadressenanbindung, Leitstellentechnik, Steuertechnik, Alarmaus-sendung, Alarmempfang, Datentransfer Luft- und DV-Schnittstelle) und

b)auch personelle Grenzen (räumliche Objektausdehnung, Ausbildungs-, Übungs-, Arbeitsdienst, Unfallverhütungsvorschriften, Mehrfachfunktionen in Personalunion) gesetzt.

 

Die bereits Mitte des Jahres 2016 erfolgte Einführung eines „Voralarmes“ für die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr konnte durch die beauftragte Firma nicht in der gewünschten und kommunizierten Art und Ausgestaltung umgesetzt werden. Die sich aus dem „Voralarm“ ableitenden zeitlichen Verbesserungen sind gegenwärtig demzufolge nur als Einzelfälle zu betrachten. Eine technische Nachbesserung wird weiterhin angestrebt, konnte aber noch nicht zugesagt werden und ist auch im Kontext zur baulichen und organisatorischen Erweiterung des Gebäudekomplexes des Brandschutz- und Rettungsamtes am Standort Erich-Schlesinger-Straße zu sehen.

 

Eine flächendeckende Einführung digitaler Meldeempfänger (DME) hat den Vorteil erbracht, dass die alarmierten Kräfte unabhängig z. B. des sie umgebenen Lautstärkepegels (Werkstätten, Waschanlagen) den Alarm sofort wahrnehmen. Die Ansteuerung und Aussendung des Alarmbefehls und der Erhalt auf dem DME tragen aber nicht zur Verkürzung der Ausrückezeiten bei.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitstempel “Alarm“ im Einsatzleitsystem, der zur statistischen Auswertung herangezogen wird, nicht identisch mit den Zeitpunkten ist, zu denen verschiedene Alarmadressen (Meldeempfänger [DME], Lautsprechanlage, Alarmdrucker, Tore etc.) angesteuert werden. Diese Zeitdifferenz ist bedingt durch die Ansteuerung verschiedener technischer Parameter, wirft allerdings auf das Ausrückeverhalten ein schlechteres Licht als dieses real existiert.   

 

5.4. Qualitätsmanagement bei der Einsatznachbereitung

 

Das Qualitätsmanagement bei der Berichterstellung wurde auch 2017 kontinuierlich ausgebaut. Eine Vielzahl von zusätzlichen Pflichtfeldeinträgen im Brand- oder Hilfeleistungsbericht führt dazu, dass Daten besser verwertbar sind. Dies betrifft den hausinternen Abgleich mit vorangegangenen Zeiträumen ebenso wie den Vergleich mit Statistiken anderer Berufsfeuerwehren in verschiedenen Arbeits- und Projektgruppen bspw. auf Bundesebene.

 

6.Personalentwicklung

 

Zum 01.01.2017 konnten nach erfolgreichem Abschluss der Brandmeisteranwärterausbildung sechs Beamte auf Probe übernommen werden. Zum 01.07.2017 konnten ebenfalls nach erfolgreichem Abschluss der Brandmeisteranwärterausbildung weitere sieben Beamte auf Probe übernommen werden.

 

11 Kollegen wurden auf Grund des Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. Zusätzlich wurden zwei Beamte vorzeitig auf Grund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ein Beamter des feuerwehrtechnischen Dienstes ist verstorben.

 

Zwei Angestellte nahmen die Rente nach 45 Arbeitsjahren in Anspruch. Eine Angestellte erhielt einen befristeten Arbeitsvertrag. Vier Angestellte erhielten einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

 

Drei Beamte wurden aus der Hanse- und Universitätsstadt an andere Dienststellen versetzt. Sieben Beamte wurden von anderen Dienststellen an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock versetzt.

 

Gegenwärtig gibt es in der OE 37 ca. 26 unbesetzte Stellen, die jedoch durch die Übernahme von Brandmeisteranwärtern zum 01.07.2018 bzw. 01.01.2019 und externe Neueinstellungen von weiteren sechs Beamten kompensiert werden sollen.

 

 

 

In Vertretung

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

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Beschlüsse

Erweitern

07.06.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

27.06.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben