Beschlussvorlage - 2018/BV/3715
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.09.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung; Hauptamt; Hauptamt, Abt. Verwaltungsangelegenheiten; Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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26.09.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.10.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.10.2018
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Beschlussvorschriften:
§§ 22 Abs. 3, 38 Abs. 3 KV M-V
§§ 102 Abs. 2, 110 Abs. 2, 115 Abs. 3 SchulG M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
0428/08-BV - Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
Ausgehend von den Beschlüssen der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind Gebührensatzungen und Entgeltordnungen permanent an die Kostenentwicklungen anzupassen. Auf dieser Grundlage wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hansestadt Rostock vom 10. Dezember 2008 überarbeitet und in Teilen neu gefasst.
Insbesondere wurden in der als Anlage vorliegenden Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die mit dem Immobilienübergang an den KOE erforderlichen Änderungen im Hinblick auf die Überlassung von Schulräumen für Hortnutzungen angepasst und die im §13 geregelten Befreiungsvorschriften konkretisiert.
Das Benutzungsentgelt wurde dem in den Jahren 2009 bis 2017 gestiegenen Verbrauchskostenindex in Höhe von 10,5% angepasst.
Die Personalkosten für einen bei Veranstaltungen anwesenden Hausmeister wurden auf der Grundlage der Tariferhöhungen und der Entwicklungen der Lohnnebenkosten im öffentlichen Dienst entsprechend angeglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus der Nutzungsüberlassung von Räumen diverser Schulen an Dritte wurde in den Haushaltsjahren 2015 bis 2017 in der Haushaltsposition 44110010/64110010 – Mieten und Pachten diverser Produkte durchschnittliche Erträge/Einzahlungen in Höhe von 15.200 EUR erzielt. Aus der Erhöhung der Benutzungsentgelte werden ab dem Haushaltsjahr 2018 folgende Mehrerträge/Mehreinzahlungen erwartet:
Teilhaushalt:40
Produkt:div.Bezeichnung: Schulen
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2018 | 44110010/64110010 Mieten und Pachten | + 800 |
| + 800 |
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2019 | 44110010/64110010 Mieten und Pachten | + 1.600 |
| + 1.600 |
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2020 | 44110010/64110010 Mieten und Pachten | + 1.600 |
| + 1.600 |
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2021 | 44110010/64110010 Mieten und Pachten | + 1.600 |
| + 1.600 |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Prüfaufträge | |
Nr. | Bezeichnung |
2015/2.01 | Anpassung und Optimierung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte |
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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127,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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31 kB
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