Beschlussvorlage - 2018/BV/3709

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten

    Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

    wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan

    Nr. 01.SO.169 ”Ortsteilzentrum Markgrafenheide”

    bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text  (Teil B), als Satzung

    (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 3 Abs. 2 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Im zentralen Bereich der Ortslage Markgrafenheide der Hansestadt Rostock befindet sich

das ca. 1 ha große ehemalige Schulgelände. Aufgrund der fußläufig gut erreichbaren Lage

des Gebietes bietet sich eine Nachnutzung für Handels- und Dienstleistungseinrichtungen

zur verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, sowie für die Unterbringung von Wohnungen an.

Nach dem Abriss der Schule hat sich im östlichen Teil bereits ein Lebensmittel-Discountmarkt angesiedelt.

In der Vergangenheit wurde in Markgrafenheide vorrangig die touristische Infrastruktur entwickelt. Jetzt wird auch hier der Entwicklung der Wohnbevölkerung Rechnung getragen und in der westlich gelegenen Teilfläche des zentralen Bereiches, sowie nördlich und südlich der das

Gebiet querenden Albin-Köbis-Straße können Wohnungen in Form von Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau errichtet werden.

Damit wurde vom ursprünglichen Planungsziel abgerückt, hier ein Hotel mit Ferienappartements einzuordnen. Bedarfsabhängig können insbesondere im zentralen Bereich auf der westlichen Teilfläche im allgemeinen Wohngebiet wohngebietsver-trägliche Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen untergebracht werden.

Um diese Nutzungsinteressen städtebaulich zu ordnen und insbesondere ein Ortszentrum für Markgrafenheide zu entwickeln wurde der Bebauungsplan aufgestellt und soll jetzt als Satzung beschlossen werden. Es können ca.70 WE errichtet werden.

Auf Grund der zentralen Lage innerhalb des Siedlungsbereiches wurde der Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltvorprüfung, sowie eine FFH-Vorprüfung wurden durchgeführt. Diese haben nachgewiesen, dass von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und einer FFH-Prüfung abgesehen werden konnte.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen keine Planungs- oder Folgekosten für die Hansestadt Rostock. Die Finanzierung ist vertraglich mit einem Investor geregelt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2018 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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06.06.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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07.06.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.06.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen