Stellungnahme - 2018/AN/3656-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Die WIRO GmbH hat sich bereit erklärt, ein erstes Mehrfamilienhaus im Passivhausstandard zu errichten. Damit haben wir in Rostock reale Vergleichsmöglichkeiten bezüglich Bau- und Betriebskosten, die dann ausgewertet werden können.

 

Die Erfahrungen hieraus werden Baustandards in Rostock mit bestimmen.

 

2. Die Stadtverwaltung wird ein Fachgespräch mit Vertretern kommunaler Wohnungsunternehmen aus anderen Städten vorbereiten, um deren Erfahrungen diskutieren zu können und eine Übernahme auf Rostocker Verhältnisse zu prüfen.

 

3. Die Richtlinie 2010/31/EU zur Gesamtenergieeffizienz legt fest, dass für die Errichtung von öffentlich genutzten Gebäuden der Niedrigstenergiestandard ab 2019 verbindlich ist. Derselbe Standard soll danach für andere Neubauten nach dem 31.12.2020 gelten.
Zur Umsetzung in nationales Recht ist im Energieeinsparungsgesetz EnEG §2a festgelegt, dass


die Bundesregierung entsprechende Regelungen bis zum 1. Januar 2019 bzw. vor dem 1. Januar 2017 zu erlassen hat. Die derzeit geltende Energieeinsparverordnung soll zur Erfüllung der Forderungen der EU-Richtlinie novelliert werden. Das ist abzuwarten.

Unabhängig davon werden gemeinsam mit der WIRO GmbH die Ergebnisse aus Punkt

1 und 2 ausgewertet und Schlüsse für das weitere gemeinsame Wirken gezogen.

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Finanzielle Auswirkungen:
Keine

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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15.05.2018 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

16.05.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben