Beschlussvorlage - 2018/BV/3696
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 in dem Produktkonto 54805 52336020/72336020 - Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsanlagen - Spülfelder in Höhe von 500.000 EUR (brutto)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.05.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hafen- und Seemannsamt
- Beteiligt:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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27.06.2018
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen /Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 in dem Produktkonto 54805 52336020/72336020 in Höhe von 500.000 EUR (brutto) wird erteilt.
Die Deckung in Höhe von 500.000 EUR (brutto) erfolgt aus dem Produktkonto 31201 55210011 aus dem TH 50, Amt für Jugend, Soziales und Asyl.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 8, § 49 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 83 | Hafen- und Seemannsamt |
Produkt | 54805 | Spülfeldbewirtschaftung BgA |
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Produktkonto:
Ergebnishaushalt
| 52336020 | Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsanlagen – Spülfelder |
Finanzhaushalt | 72336020 | Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsanlagen – Spülfelder |
1.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 1.522.000,00 | 1.522.000,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0 | 0 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
| 500.000,00 | 500.000,00 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto | + |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen netto | = | 2.022.000,00 | 2.022.000,00 | |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen:
Für Mai 2018 ist die Baggerung des Fahrwassers im Stadthafen durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Stralsund als zuständiger Träger geplant. Das Ziel ist die Vertiefung der zuletzt 1990 gebaggerten und mittlerweile verlandeten Fahrrinne. Der maximal zulässige Tiefgang beträgt derzeit im Bereich zwischen Tonne „58“ und „62“ nur 4,80 m (Bekanntmachung für Seefahrer (T)109/2015, WSV). Der Zugang für Schiffe mit einem größeren Tiefgang, wie dem Eisbrecher „Stettin“, ist nicht mehr gewährleistet. Durch die geplante Baggerung werden der Anlauf von größeren, insbesondere gewerblich genutzten Schiffen, wie kleineren Kreuzfahrern und Segelschiffen und die Durchführung von maritimen Großveranstaltungen im Stadthafen gesichert. Die Maßnahme soll bis zum 38. Internationalen Hansetag im Juni 2018 als Veranstaltungsteil der 800-Jahr-Feier der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vollendet sein.
Unabweisbar:
In der Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen wurden Mittel in Höhe von 992.000 EUR netto im Haushalt 2017 genehmigt, mit dem Hintergrund, dass Einspülentgelte erhoben werden. Im Laufe der Verhandlungen und Gespräche wurde festgelegt, dass keine Entgelte durch das WSA Stralsund gezahlt werden, somit ist die Herrichtung Polder 1 kein BgA und die Leistungen sind in Brutto abzurechnen. Normalerweise werden für diese Leistungen im BgA - Bereich Spülfelder Vorsteuern gezogen. Daraus folgt, dass bei der Bewilligung 2017 die Vorsteuer in Höhe von ca. 200.000 EUR nicht berücksichtigt wurde.
Ein weiterer Grund für die Beantragung der zusätzlichen Mittel sind notwendige Nachtragsleistungen. Durch die außergewöhnlich hohen Niederschläge war u.a. die vorhandene und von der Vegetation beräumte oberste Schicht der Poldersohle durchnässt und aufgeweicht.
In großen Bereichen ist ein zusätzlicher Austausch dieser Schicht zur Stabilisierung des Planums als Auflagerfläche für die Dichtungsbahnen erforderlich. Vor Beginn der Baumaßnahme Herrichtung Polder 1 Schatermann am 01.03.2018 waren diese Mehrkosten in Höhe von ca. 300.000 EUR nicht vorhersehbar. Um die geplanten Maßnahmen in ihrem zeitlichen Ablauf nicht zu gefährden, sind diese Leistungen umgehend zu beauftragen.
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Unvorhersehbar:
Für die Herrichtung Polder 1, Spülfeld Schnatermann zur Aufnahme der Sedimente aus dem Stadthafen sind bisher nicht vereinbarte Leistungen durch die außerordentlichen Witterungsverhältnisse notwendig geworden. Der anstehende Baugrund ist durch Starkniederschlagsereignisse sowie Frost- und Tauwechsel durchnässt und aufgeweicht. Die Sohle weist daher nicht die notwendige Tragfähigkeit für die Verlegung der Dichtungsbahnen auf. Ein Abtrag in Höhe von durchschnittlich 25 cm und ein zusätzlicher Schichteinbau sind in großen Teilen der Fläche erforderlich. Zusätzlich können die Transporte von eigenem Baumaterial (Sande) aus dem Spülfeld Radelsee nicht, wie vorgesehen, erfolgen, da auch hier durch die übermäßigen Niederschläge der vergangenen Monate die vorgesehene Technik für das Beladen nicht alleinig eingesetzt werden kann. Ein zusätzlicher Geräteeinsatz, um den Boden zur Beladung anzutransportieren, ist unumgänglich.
2. Nachweis der Minderaufwendungen / -auszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 50 | Amt für Jugend, Soziales und Asyl.
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Produkt | 31201 | Leistung für Unterkunft und Heizung (§22, 27 SGB II) |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 55210011 | Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §22, Abs. 1, SGB II |
Finanzhaushalt | 75210011 | Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §22, Abs. 1, SGB II |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und / oder Haushaltsrest für o.g. Haushaltsjahr |
| 55.964.500,00 | 55.964.500,00 |
Bereits bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. | 0 | 0 |
bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz |
./. | 18.238.418,55 | 13.752.956,30 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr | = | 37.726.081,45 | 42.211.543,70 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 500.000,00 | 500.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen / -auszahlungen
Für das Haushaltsjahr 2018 wurde für Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §22, Abs. 1, SGB II ein Ansatz in Höhe von 55.964.500,00 EUR geplant. Bei einer gleichbleibenden Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II wird davon ausgegangen, dass eine geringere Inanspruchnahme erwartet wird.
Aus diesem Grund könne für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsanlagen Spülfelder 500.000 EUR bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 83
Produkt: 54805Bezeichnung: Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsanlagen – Spülfelder
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:keineBezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2018 | 52336020/72336020 Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsanlagen – Spülfelder
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| 2.022.000,00 |
| 2.022.000,00 |
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keiner
Roland Methling