Beschlussvorlage - 2018/BV/3677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur Annahme der Sachzuwendung in Form eines Objektes von
Renata Ahrens im Gesamtwert  von 500 Euro wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Sachverhalt:

Die Kunsthalle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt am 20.02.2018 von
Renata Ahrens eine Schenkungserklärung (Übergabe am 20.02.2018) von einer Sachzuwendung in Form eines Objektes:

 

WAS?

1976

Schriftprobe aus 0,8 mm starkem Kupferblech, handgetrieben

 

Gesamtwert der Schenkung: 500 Euro.

 

 

Der Wert der Sachzuwendung entspricht dem Erhaltungszustand und der Marktgängigkeit.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keinen

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.06.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen