Beschlussvorlage - 2018/BV/3672

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock schließt mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW GmbH) für das Jahr 2018 den 4. Nachtrag zur Vereinbarung über den Ausgleich der durch die Anwendung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Warnow entstehenden Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste (DHV) ab.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 4 Nr. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

 

Die VVW GmbH wurde gegründet, um aus Einzeltarifen der Verkehrsunternehmen in der Hansestadt Rostock und im Landkreises Rostock einen Gemeinschaftstarif zu entwickeln.

 

Mit der Anwendung des einheitlichen Gemeinschaftstarifes durch alle Verkehrsunternehmen ergaben sich einnahmeseitig Veränderungen:

 

  1. Die Haustarife der Verkehrsunternehmen waren nicht mehr gültig. Im Vergleich zum Verbundtarif ergaben sich so genannte Harmonisierungsgewinne oder -verluste.
  2. Der Fahrgast nutzte mehr als ein Unternehmen, zahlte aber nur einen Fahrpreis, der unter dem der Addition der Einzelpreise lag. Dadurch ergaben sich die Durchtarifierungsverluste.

 

Es ergeben sich aus diesen beiden Veränderungen Verluste für die einzelnen Verkehrsunternehmen – sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste (DHV). Die DHV sind durch den Aufgabenträger auszugleichen, um wirtschaftliche Nachteile für die Verkehrsunternehmen zu vermeiden

 

Zur Ermittlung der Höhe des DHV und Festlegung eines entsprechenden Verteilerschlüssels sowohl für die Anteile Hansestadt Rostock und Region als auch für die Verbundunternehmen, bedient sich die VVW GmbH eines Gutachterbüros. Dieses Büro hat in Abstimmung mit allen Beteiligten ein Verfahren zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfes und eines entsprechenden Verteilerschlüssels entwickelt, das nicht jährlich einer kostenaufwändigen Verkehrserhebung bedarf, sondern über die Entwicklung der Parameter „beförderte Personen“ und „Tarif“ fortgeschrieben werden kann.

 

Der Ausgleich und die Abrechnung der DHV erfolgt streng getrennt nach dem Territorialprinzip (Hansestadt Rostock und Region) und entsprechend der erbrachten Verkehrsleistungen und angewandten Tarifmerkmale.

 

Diese Ausgleichszahlungen sichern das einheitliche Tarifangebot der ÖPNV-Unternehmen in der Region Rostock und dabei insbesondere die Tarifintegration in der Hansestadt Rostock.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.06.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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14.06.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen