Antrag - 2018/AN/3655

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Qualitätsstandards in den ambulanten Hilfen zur Erziehung gemäß Abschlussbericht der AG zur Entwicklung der Qualitätsstandards (Anlage).

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die o.g. Qualitätsstandards und deren Finanzierung nach Genehmigung des Haushaltsplanes

2018 / 2019 umzusetzen.

 

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Sachverhalt:

An der Erarbeitung der Qualitätsstandards wird seit 2014 in einer Arbeitsgruppe gearbeitet und diese  liegen jetzt  vor. Die Umsetzung ist deshalb so wichtig, weil die handelnden Akteure in den ambulanten Hilfen zunehmend mit einer höheren Komplexität in den Fallkonstellationen konfrontiert werden. Siehe auch anliegenden Abschlussbericht. Es entstehen Mehrkosten von jährlich ca. 1,2 Mio. Euro. Betroffene Haushaltsstellen:

TH 50 36303 55513230 Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)

TH 50 36303 55513240 Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

 

 

 

Steffen Ohm

Vorsitzender des Unterausschuss Jugendhilfe

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Qualitätsstandards in den ambulanten Hilfen zur Erziehung gemäß Abschlussbericht der AG zur Entwicklung der Qualitätsstandards (Anlage).

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die o.g. Qualitätsstandards und deren Finanzierung nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2018 / 2019 umzusetzen, ohne die Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen gem. SGB VIII einzuschränken.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt