Änderungsantrag - 2017/BV/3338-80 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und SPD
Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit Haushaltsplan und Anlagen
Kultureller Innovationsfonds (neu)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.03.2018
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Mar 29, 2018
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Geplant
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Personalausschuss
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Vorberatung
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Apr 10, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 11, 2018
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Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock richtet einen Fonds zur Förderung kultureller Innovationen ein.
Die Beschlussvorlage wird deshalb wie folgt geändert:
Der Produktergebnishaushalt 28100 im Teilergebnishaushalt 45 wird für das Haushaltsjahr
2019 um 100.000 Euro erhöht. Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes 2019 ist den
Veränderungen anzupassen. Der Finanzhaushalt ist ebenfalls entsprechend anzupassen.
Der Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 wird entsprechend um 100.000 Euro
im Ergebnis- und Finanzhaushalt reduziert.
In den Folgejahren werden ebenfalls mindestens 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Mit den zusätzlichen Geldern wird ab 2019 ein kultureller Innovationsfonds geschaffen.
Gefördert werden sollen damit künstlerische und kulturelle Projekte, die bisher noch
keine Förderung der Kommune oder des Landes erhalten. Über die Vergabe der Förderung
entscheidet jährlich eine Jury aus Fachleuten unter Einbindung des Kulturausschusses.
Die Vergabekriterien werden vom Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen unter
Einbeziehung des Kulturausschusses erarbeitet und durch diesen beschlossen.
Anschließend wird eine Vorlage zur entsprechenden Anpassung der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock durch das Kulturamt erarbeitet und der Bürgerschaft bis
November 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt:
Der Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag 3338-14.
Neue künstlerische und kulturelle Formate und Initiativen bereichern das kulturelle Leben
unserer Stadt. Gegenwärtig ist es für solche Vorhaben schwer, finanzielle Unterstützung zu
bekommen, um neue innovative Ideen zu entwickeln und umzusetzen, um sie dann ggf.
nachhaltig etablieren zu können. Der kulturelle Innovationsfonds soll hier neue
Spielräume in sämtlichen Sparten und Bereichen der Kunst- und Kulturszene Rostocks
schaffen. Die Bandbreite soll dabei von Musik, Theater, Tanz über Bildende Kunst,
Literatur bis hin zu Film, Internet und Neuen Medien reichen. Mit der zusätzlichen
Förderung wird es möglich, kulturelle Akzente zu setzen und Schwerpunkte auszubauen.
Der Fonds soll deshalb jedes Jahr Förderschwerpunkte setzen, wie beispielsweise
interkulturelle Kulturarbeit, junge Kunst oder interdisziplinäre Kulturprojekte.