Beschlussvorlage - 2018/BV/3652

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Entgeltordnung für das Konservatorium, Musikschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2015/BV/0800 der Bürgerschaft vom 08.07.2015

 

Sachverhalt:

 

Die letzte Erhöhung der Entgelte für den Musikschulunterricht erfolgte vor drei Jahren zum 01.08.2015.

 

Die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie die ausgewogene Musikschulfinanzierung durch die Kommune, das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Nutzer erfordern eine Verbesserung der Einnahmesituation spätestens ab 01.08.2018.

 

Es wurde festgelegt, dass sich die Unterrichtsentgelte für das Konservatorium insgesamt um ca. 10 % (mindestens 64.000 EUR) gegenüber den Entgelteinzahlungen im Schuljahr 2017/2018 erhöhen. Darin sind die geförderten Entgelte für Rostocker Nutzer enthalten.


Durch Rundungen auf volle EUR erhöht sich der Betrag der jährlichen Mehreinnahmen auf 73.300 EUR.

 

Insgesamt ergibt sich bei den Mietinstrumenten (Anlage 6) mit den Mehreinnahmen von voraussichtlich 3.200 EUR eine Entgelterhöhung von 20,4 %.

 

Vergleich von ausgewählten Positionen monatlicher Unterrichts-Entgelte (Anlage 3)

 

Die im Haushaltssicherungskonzept geforderten Mehreinnahmen wirken sich in den am meisten belegten Unterrichtsgeboten folgendermaßen aus:

 

Unterrichtsform in min je Woche

Entgelt je Schülerinnen, Schüler,
Lehrlinge, Studentinnen, Studenten

Erhöhung in Prozent

 

monatlich in EUR je Schuljahr

2018/2019

2015/2016

Einzelunterricht 30 min

54,00

45,00

20,00

Instrumentenkarussell 30 min 2 Schüler 

41,00

34,00

20,59

Gruppenunterricht 45 min 2 Schüler

49,00

41,50

18,07

Zwergenmusik für ein Kind und eine Begleitperson 45 min

22,00

18,00

22,22

Musikalische Früherziehung/ 45 min Instrumentenkunde /Darstellendes Spiel    

 

22,00

 

18,00

22,22

 

Unterrichtsform in min je Woche

Entgelt je Schülerinnen, Schüler, Lehrlinge, Studentinnen, Studenten mit Wohnsitz in Rostock

Erhöhung in Prozent

 

monatlich in EUR je Schuljahr

2018/2019

2015/2016

Einzelunterricht 30 min

49,00

45,00

8,89

Instrumentenkarussell 30 min 2 Schüler 

37,00

34,00

8,82

Gruppenunterricht 45 min 2 Schüler

45,00

41,50

8,43

Zwergenmusik für ein Kind und eine Begleitperson 45 min

20,00

18,00

11,11

Musikalische Früherziehung/ 45 min Instrumentenkunde /Darstellendes Spiel    

20,00

18,00

11,11

 


Vereinfachte Darstellung der Musikschulfinanzierung in Prozenten

 

Die Entgelterhöhungen dienen dem stabilen Kostendeckungsgrad und somit einem angemessenen Verhältnis der wesentlichen Finanzierungssäulen (Kommune, Nutzer, Land M-V).

 

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

(Finanzhaushalt 2018)

 

EUR

Prozent

 

- Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

- Interne Leistungsverrechnung

- Investitionen 

Zwischensumme

abzüglich eines Einmaleffektes in 2018

für eine Gebäudemaßnahme (Vorspielraum Dachgeschoss)

Gesamt-Auszahlungen

 

 

2.197.400

45.000

59.000

2.301.400

- 33.700

 

2.267.700

 

 

 

 

 

 

 

100,00

Deckungsquellen

 

 

 

Privatrechtliche Leistungsentgelte

davon    

 - Benutzungsentgelte Unterricht, * Erhöhung anteilig ab 01.08.2018 wirksam

- Ausleihgebühren für Grund- und Arbeitsmittel, Nutzungs-

   entgelte für Leihinstrumente, * Erhöhung anteilig ab 01.08.2018 wirksam

 

- Eintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen

   und Einrichtungen, Teilnehmerentgelte für Probenlager

- Entgelte für Auftritte – zweckgebunden, Konzerte

- Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinzahlungen

 

712.200

 

680.500*

23.200*

 

 

3.400

5.000

 

100

31,41

Kostenerstattungen und Kostenumlagen,

Erstattungen von Personalauszahlungen durch das Land M-V

 

291.900

12,87

Sonstige laufende Einzahlungen (Sponsoring, Spenden)

 

23.000

1,01

Eigenanteil Träger, Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

1.240.600

54,71

 

Das fachlich erfolgreiche JeKi-Projekt wird ab dem Schuljahr 2018/2019 nach einer Verwaltungsvereinfachung fortgesetzt.

 

In der Informationsvorlage 2018/IV/3500 wird die Neuaufstellung und dauerhafte Sicherung des JeKi-Projektes dargestellt. Die finanziellen Auswirkungen wurden im Beschluss zum Planentwurf 2018/2019 in der Vorlage 2017/BV/3338 geregelt.

 

Für eine Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung bei den Sachausgaben und den gestiegenen Personalausgaben ist eine Entgelterhöhung notwendig.

 

Bei der Neufestsetzung der Entgelte wurden die Berechnungen mit dem Amt Zentrale Steuerung umfänglich geprüft und Vergleichszahlen der Entgelte von Musikschulen aus der Region und dem Land M-V zugrunde gelegt.

 

Die bisherige Struktur der Entgeltordnung hat sich grundlegend bewährt.


Der soziale Faktor wird für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im § 4 (4) „Ermäßigung bzw. Befreiung vom Unterrichtsentgelt aus sozialen Gründen“ und im § 4 (5) „Familienermäßigung“ in der Entgeltordnung berücksichtigt.

 

Eine wesentliche Änderung ergibt sich durch die Einführung von unterschiedlichen Entgelten für Rostocker Nutzer bzw. von Nutzern ohne Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Zum ersten Mal bezahlen Nutzer ohne Hauptwohnsitz in Rostock ein um ca. 10 Prozent höheres Entgelt als Rostocker Nutzer.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 44

Produkt: 26301Bezeichnung: Konservatorium

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -Bezeichnung: -

 

Haus-halts-jahr

Produkt-konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt
in EUR

Finanzhaushalt
in EUR

Erträge

Aufwen-dungen

Einzah-
lungen

Auszah-lungen

2018

44101000

Benutzungsentgelte           

680.500

 

 

 

2018

64101000

Benutzungsentgelte           

 

 

680.500

 

2018

44110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

23.200

 

 

 

2018

64110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

 

 

23.200

 

2019

44101000

Benutzungsentgelte           

717.100

 

 

 

2019

64101000

Benutzungsentgelte           

 

 

717.100

 

2019

44110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

24.700

 

 

 

2019

64110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

 

 

24.700

 

2020

44101000

Benutzungsentgelte           

717.100

 

 

 

2020

64101000

Benutzungsentgelte           

 

 

717.100

 

2020

44110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

24.700

 

 

 

2020

64110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

 

 

24.700

 

2021

44101000

Benutzungsentgelte           

717.100

 

 

 

2021

64101000

Benutzungsentgelte           

 

 

717.100

 

2021

44110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

24.700

 

 

 

2021

64110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

 

 

24.700

 

2022

44101000

Benutzungsentgelte           

717.100

 

 

 

2022

64101000

Benutzungsentgelte           

 

 

717.100

 

2022

44110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

24.700

 

 

 

2022

64110210

Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel

 

 

24.700

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 


Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Es gilt das Haushaltssicherungskonzept 2017 – 2021 (2016/BV/2258 vom 01.03.2017)

mit der Maßnahmenr. 2017/2.01: Anpassung und Optimierung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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31.05.2018 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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14.06.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen