Stellungnahme - 2017/BV/3338-78 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Erhöhung des Personalkostenzuschusses für Stadttrainer

 

Zum Änderungsantrag nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

 

Der Änderungsantrag Nr. 37 deckt sich hinsichtlich der Aufstockung für die bereits bestehenden Stadttrainerstellen mit dem Änderungsantrag Nr. 46, für welchen gleichzeitig die Deckung gegeben ist.

 

Mit der Schaffung der 7 Stadttrainerstellen (5 Stellen ab 2012 und zwei weitere Stellen ab 2014) fand und findet auch gegenwärtig eine verstärkte Förderung und Entwicklung im Nachwuchsleistungssport bis zur nationalen Spitze in den 7 unterstützten Schwerpunktsportarten in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock statt.

 

Diese 7 Sportarten sind:-     Fußball

-         Handball

-         Leichtathletik

-         Rudern

-         Segeln

-         Turnen

-         Wasserspringen

 

Da bei der Vergabe der Stadttrainerstellen eine hochwertige sportfachliche Ausbildung gefordert wird (A-Trainer, Diplomtrainer, Master- bzw. Bachelor-Abschluss oder vergleichbar), ist eine entsprechende Entlohnung notwendig. Diese Entlohnung erfolgt in Anlehnung des TV-L, der gegenwärtig und auch mit der Aufstockung der bestehenden Stadttrainerstellen nicht erreicht wird. Damit ist diese Aufstockung gerechtfertigt.

Darüber hinaus wird in dem Änderungsantrag Nr. 37 eine Erhöhung der Anzahl der Stadttrainerstellen von 7 Stellen auf 9 Stellen beantragt.

Aus sportfachlicher Sicht ist eine Ausweitung des Engagements immer wünschenswert.

Viele Sportverbände haben bereits den Wunsch angezeigt, ebenfalls eine Stadttrainerstelle zu erhalten. Mit der beantragten Erweiterung um zwei Stellen würden nicht alle Anfragen positiv beschieden werden können. Zudem ist formal darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Ausweitung einer zusätzlichen und freiwilligen Aufgabe handelt.

 

 

Zum Deckungsvorschlag:

 

Die erforderlichen 78.000 EUR für die zwei zusätzlichen Stadttrainer sollen aus dem Haushaltsüberschuss gedeckt werden.

 

Der Saldo im Ergebnishaushalt weist im Jahr 2019 lediglich ein Plus von 1,38 Mio. EUR auf. Nach Abzug der Pflichteinstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,2 Mio. EUR verbleibt nur noch ein Überschuss von 183.800 EUR.

Der Haushaltsausgleich ist nur gewährleistet, wenn der Ergebnishaushalt keinen Fehlbetrag ausweist. Andernfalls ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.04.2018 - Personalausschuss

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben