Stellungnahme - 2017/BV/3338-75 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zuschuss Forst- und Köhlerhof für 2018 und 2019 je 40.000 EUR

 

Eine Förderung über den Bereich Denkmalpflege erscheint nicht zweckmäßig, da mit der Zuwendung Personalkosten kofinanziert werden sollen.

Die Arbeit des Forst- und Köhlerhofes ist ein kulturelles Projekt im Bereich der Heimatpflege. Die Zuwendung sollte deshalb über den TH 45, Produkt 28100 Kultur, ausgereicht werden.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die im Änderungsantrag vorgeschlagene Deckungsquelle TH 50 31201 55210011 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs.1 SGB II weisen für das Haushaltsjahr 2018 56.064.000 EUR und für das Haushaltsjahr 2019 56.239.200 EUR aus. Unter Berücksichtigung des Zuschusses für den Forst- und Köhlerhof Wiethagen in Höhe von 40.000 EUR werden die Planwerte wie folgt reduziert werden:

 

31201 5(7)52100112018 alt: 56.064.000 EUR2018 neu: 56.024.000 EUR

2019 alt: 56.239.200 EUR2019 neu: 56.199.200 EUR.


Im Zuge dessen müssen die aufwands- bzw. auszahlungsabhängigen Ertrags- sowie Einzahlungskonten angepasst werden, so dass  dieser Deckungsvorschlag zur Haushaltsverschlechterung führt:

 

31209 4(6)2610000 2018 alt: 20.911.800 EUR2018 neu: 20.896.900 EUR

2019 alt: 19.515.000 EUR2019 neu: 19.501.100 EUR

 

31209 4(6)26100102018 alt:   4.576.200 EUR2018 neu:   4.572.900 EUR

2019 alt:   4.590.500 EUR2019 neu:   4.587.200 EUR.

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

 

 

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Beschlüsse

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29.03.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben