Stellungnahme - 2017/BV/3338-65 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Folgende Maßnahmen /Investitionsvorhaben sind in die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 im Rahmen der kalkulierten Überschüsse in Höhe von 75 Millionen EUR einzuarbeiten:

 

Rücklagen:30 Mio. EUR

Sofort- Investitionsmaßnahmen:15 Mio. EUR

 

(Vorrang Infrastruktur)

Theaterneubau :20 Mio. EUR (Eigenanteil)

Zuweisung an die „Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der HRO“

 

Schwimmhalle Nordwesten:7,5 Mio. EUR (Eigenanteil)

 

zusätzliche Sportstätten:2,5 Mio. EUR (Eigenanteil)

 

Zum Änderungsantrag nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

 

Es gilt, den Überschuss 2018 dazu einzusetzen, den Schuldenabbau herbeizuführen. Es ist abzusehen, dass das Jahr 2019 einen nicht nennenswerten Überschuss ausweisen wird. Die in 2020 und 2021 ausgewiesenen Überschüsse im Finanzhaushalt sind derzeitig kalkulatorischer Art. Darüber kann mit der Haushaltsplanung 2018/2019 nicht verbindlich verfügt werden. Über deren Verwendung kann frühestens mit der Aufstellung des Haushaltes 2020/2021 entschieden werden. Bei der momentanen Diskussion über die Verteilung kann es sich nur um Absichtserklärungen handeln, die politische Zielstellungen widerspiegeln.

 

Der Oberbürgermeister hat in der Bürgerschaftssitzung am 31.01.2018 den Mitgliedern der Bürgerschaft mitgeteilt, dass die Verwaltung zur Aprilsitzung eine Beschlussvorlage zur Zustiftung von bis zu 17 Mio. EUR in die Theaterstiftung vorlegen wird. Nach derzeitigem Sachstand wird die betreffende Beschlussvorlage der Bürgerschaft am 16.05.2018 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die geplanten Neubaukosten werden auf ca. 102 Mio. EUR geschätzt. Davon muss die Hanse- und Universitätsstadt Rostock derzeit 77 Mio. EUR tragen, da laut Zielvereinbarung zur Theaterneustrukturierung das Land nur maximal 25 Mio. EUR unter der Bedingung zugesagt hat, dass die gesamten Baukosten maximal 50,0 Mio. EUR betragen. Die Verhandlungen zur Erhöhung der Landesmittel stehen noch aus.

 

Hinsichtlich der weiterhin genannten Investitionsmaßnahmen muss die gegenwärtige Umsetzung der im Haushalt veranschlagten Investitionsmaßnahmen (Erfüllungsquote ca. 40%) betrachtet werden. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Einstellung von weiteren finanziellen Mitteln für zusätzliche Investitionsmaßnahmen in Größenordnungen auch zu einer zeitnahen Umsetzung führen. Der Rahmen wird unter anderem durch die innerhalb und außerhalb der Verwaltung zur Verfügung stehenden Ressourcen bestimmt.

 

Im Übrigen greift dieser Antrag in die in den Folgejahren zu führenden Diskussionen über die Verwendung der Überschüsse vor.

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.03.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben