Beschlussvorlage - 2018/BV/3606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf“ gemäß den §§ 1, 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 134.401,20  Euro sowie für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 161.873,00 Euro vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11  SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Projekt der offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet einen niedrigschwelligen Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche und schafft im Besonderen unter dem Aspekt der Interessenfindung und Partizipation eine grundlegende Voraussetzung für individuelles und soziales Lernen. Eine offene Zugänglichkeit, die an keine Voraussetzungen gebunden ist, weckt das Interesse von Kindern und Jugendlichen und unterstreicht das pädagogische Ziel der Verantwortungsübernahme für sich und andere Menschen.

 

Die Aufgabenbereiche der offenen Kinder- und Jugendarbeit gestalten sich zunehmend komplex und setzen sich primär aus Netzwerkarbeit, Gemeinwesenarbeit, Drittmittelakquise und der Begleitung verschiedenster Projekte im und für den Sozialraum zusammen.

 

Zur Gewährleistung reibungsloser Arbeitsabläufe und damit zur Sicherstellung der Arbeit in der Offenen/Mobilen Jugendarbeit und Schulsozialarbeit findet eine Stellenerweiterung um 0,5 Feststellen aus fachlicher Sicht mit Rechtskräftigkeit des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock, frühestens jedoch ab dem  01.08.2018, Berücksichtigung.

 

Das Projekt wird vom 01.01.2018 – 31.07.2018 mit 0,875 Feststellen, ab 01.08.2018 mit 1,375 Feststellen für die Kinder- und Jugend- sowie sozialraumorientierte Arbeit, mit  Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert. Zuzüglich werden im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 –2020“ 4,75 Feststellen in der Schulsozialarbeit und 1,75 Feststellen in der Jugendsozialarbeit gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschluss-vorlagen zur Förderung von Personalkostenstellen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung  des Projektes für 2018 stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

151.016,82 EUR

Eigenmittel

5.700,00 EUR

Drittmittel

10.915,62 EUR

Zuschuss der HRO

134.401,20 EUR

davon Personalkosten

53.367,73 EUR

           H/M/BK/SK

81.033,47 EUR

Die Eigenmittel betragen 3,8 % und die Drittmittel  7,2 %.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

Die Gesamtfinanzierung  des Projektes für 2019 stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

206.579,79 EUR

Eigenmittel

5.000,00 EUR

Drittmittel

15.657,98 EUR

Zuschuss der HRO

161.873,00 EUR

davon Personalkosten

73.873,00 EUR

           H/M/BK/SK

88.000,00 EUR

Differenz

24.048,81 EUR

Die Eigenmittel betragen 2,4% und die Drittmittel 7,6 %.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Die Differenz in Höhe von 24.048,81 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung der Stellenerweiterung  um 0,25 FS und den damit verbundenen Sachkosten. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

Mit dem veränderten Finanzierungsplan ergeben sich zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 182.530,98 Euro.

 

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Finanzielle Auswirkungen 2018/2019:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)

 

Haus-

halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

134.401,20

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

134.401,20

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

161.873,00

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

161.873,00

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

                           

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen