Beschlussvorlage - 2018/BV/3602

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Warnemünder Fischereikutterverein „Jugend zur See“ e. V. für das Projekt „Jugend zur See“ gemäß den §§ 1, 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 50.000,00 Euro sowie für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 50.000,00 Euro vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11  SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards  für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Der Warnemünder Fischereikutterverein „Jugend zur See“ e. V. ist mit seinem Angebot „Jugend zur See“ fester Bestandteil der Kinder-und Jugendarbeit im Kontext offener sozialpädagogischer Arbeit die einzige Anlaufstätte für Kinder und Jugendliche im Sozialraum Warnemünde. Schwerpunkte der Arbeit sind dabei über spielerische und maritime Inhalte, Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist, gegenseitige Rücksichtnahme und die Verbundenheit zur Heimatstadt Rostock zu fördern.

 

Das Projekt wird mit Personalkosten für eine 0,875 Feststelle sowie  für Honorare, Miete,- Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Die Gesamtfinanzierung 2018 des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

67.520,54 EUR

Eigenmittel

17.520,54 EUR

Drittmittel

-         EUR

Zuschuss der HRO

50.000,00 EUR

davon Personalkosten

32.682,60 EUR

           H/M/BK/SK

17.317,40 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 25,95 %.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten.

 

Die Gesamtfinanzierung 2019 des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

67.520,54 EUR

Eigenmittel

17.520,54 EUR

Drittmittel

-         EUR

Zuschuss der HRO

50.000,00 EUR

davon Personalkosten

32.682,60 EUR

           H/M/BK/SK

17.317,40 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 25,95 %.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                 Bezeichnung: Jugendarbeit ( §§ 11, 12 SGB VIII)

 

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

50.000,00

 

 

2018

36200.74190020

 

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

50.000,00

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

50.000,00

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

50.000,00

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

entfällt

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen