Beschlussvorlage - 2018/BV/3602
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 SGB VIII - Warnemünder Fischereikutterverein "Jugend zur See" e. V. - "Jugend zur See"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.04.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Warnemünder Fischereikutterverein „Jugend zur See“ e. V. für das Projekt „Jugend zur See“ gemäß den §§ 1, 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 50.000,00 Euro sowie für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 50.000,00 Euro vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Der Warnemünder Fischereikutterverein „Jugend zur See“ e. V. ist mit seinem Angebot „Jugend zur See“ fester Bestandteil der Kinder-und Jugendarbeit im Kontext offener sozialpädagogischer Arbeit die einzige Anlaufstätte für Kinder und Jugendliche im Sozialraum Warnemünde. Schwerpunkte der Arbeit sind dabei über spielerische und maritime Inhalte, Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist, gegenseitige Rücksichtnahme und die Verbundenheit zur Heimatstadt Rostock zu fördern.
Das Projekt wird mit Personalkosten für eine 0,875 Feststelle sowie für Honorare, Miete,- Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Die Gesamtfinanzierung 2018 des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 67.520,54 EUR |
Eigenmittel | 17.520,54 EUR |
Drittmittel | - EUR |
Zuschuss der HRO | 50.000,00 EUR |
davon Personalkosten | 32.682,60 EUR |
H/M/BK/SK | 17.317,40 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 25,95 %.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten.
Die Gesamtfinanzierung 2019 des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 67.520,54 EUR |
Eigenmittel | 17.520,54 EUR |
Drittmittel | - EUR |
Zuschuss der HRO | 50.000,00 EUR |
davon Personalkosten | 32.682,60 EUR |
H/M/BK/SK | 17.317,40 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 25,95 %.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit ( §§ 11, 12 SGB VIII)
HHJ | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 50.000,00 |
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2018 | 36200.74190020
| Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 50.000,00 |
2019 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine
|
| 50.000,00 |
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2019 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 50.000,00 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport