Beschlussvorlage - 2018/BV/3601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. für das Projekt Jugendgarten „Alte Schmiede“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 44.107,73 € sowie für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 45.042,15 € vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards  für die offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

In der Arbeit mit den jungen Menschen werden ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie zunehmend selbst Eigeninitiative zeigen und ihre Belange regeln, z. B. beim Finden von Praktikumsplätzen oder eines Berufsziels. Besonders unter dem Aspekt der Interessenfindung und Partizipation wird eine wesentliche Voraussetzung für individuelles und soziales Lernen geschaffen. Ebenso sind präventive Angebote fester Bestandteil der Jugendsozialarbeit.

 

Das Projekt wird mit Personalkosten für 0,5 Feststellen im Jugendgarten „Alte Schmiede“ sowie Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Zuzüglich werden im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 –2020“ 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit gefördert.

Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in der gesonderten Beschlussvorlage zur Förderung von Personalkostenstellen für Fachkräfte im Aufgabenfeld der Jugendsozial-arbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung 2018 des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

70.671,77 Euro

 

Eigenmittel

12.000,00 Euro

 

Drittmittel

2.000,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

44.107,73 Euro

 

davon Personalkosten

23.407,73 Euro

 

           H/M/BK/SK

20.700,00 Euro

 

Differenz

12.564,04 Euro

 

Der Eigenanteil zu den Gesamtkosten beträgt 16,98%, zu den Drittmitteln 2,83%.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss.

 

Abweichend von der Antragstellung fanden nur Ausgaben, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig sind, Berücksichtigung. Die Differenz in Höhe von 12.564,04 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit einer nicht anerkannten Stellenerwei-terung von 10 h/Woche und einer von der Antragstellung (5 %) abweichend berücksich-tigten Tarifsteigerung (3 %). Entgegen der Antragstellung belaufen sich die zuwendungs-fähigen Gesamtausgaben damit auf einen Betrag von 58.107,73 €.

 

Die Gesamtfinanzierung 2019 des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

72.470,36 Euro

 

Eigenmittel

12.000,00 Euro

 

Drittmittel

2.000,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

        45.042,15 Euro

 

davon Personalkosten

24.342,15 Euro

 

           H/M/BK/SK

20.700,00 Euro

 

Differenz

13.428,21 Euro

 

Der Eigenanteil zu den Gesamtkosten beträgt 16,56%, zu den Drittmitteln 2,76%.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss.

 

Abweichend von der Antragstellung fanden nur Ausgaben, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig sind, Berücksichtigung. Die Differenz in Höhe von 13.428,21 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit einer nicht anerkannten Stellenerweiterung von 10 h/Woche und einer von der Antragstellung (5 %) abweichend berücksichtigten Tarifsteigerung (3 %). Entgegen der Antragstellung belaufen sich die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben damit auf einen Betrag von 59.042,15 €.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Einnahmemöglichkeiten weiter ausgeschöpft werden und die zu erzielenden Einnahmen in angemessener Höhe zur Deckung der Projektaus-gaben eingebracht werden.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Jugendgartens „Alte Schmiede“  Toitenwinkel, inklusive der geförder-ten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                 Bezeichnung: Jugendarbeit ( §§ 11, 12 SGB VIII)

 

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

44.107,73

 

 

2018

36200.74190020

 

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

44.107,73

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

45.042,15

 

 

2019

36200.74190020

 

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

45.042,15

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

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10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen