Beschlussvorlage - 2018/BV/3591

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWO-Sozialdienst Rostock gemeinnützige GmbH für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum „Börgerhus“ Groß-Klein gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 290.467,86 Euro sowie für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 297.691,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichts-behörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Leitgedanke der Arbeit des Stadtteil- und Begegnungszentrums ist es, Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Nationalität in ihrer sozialen und kulturellen Entfaltung zu unterstützen und zu fördern, indem sie sich gegenseitig kennenlernen, gemeinsam agieren und dadurch Achtung und Respekt voreinander entwickeln.

Die pädagogische Arbeit hat zum Ziel, möglichst viele Kinder und Jugendliche sowie Bewohner des Sozialraums anzusprechen, ihnen Begegnungsmöglichkeiten, Kommuni-kation und Aktivität zu ermöglichen und sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen.

 

Mit dem Standort des Stadtteil-und Begegnungszentrums „Börgerhus“ und dem Jugendclub 224 gibt es im Sozialraum Groß Klein gute Bedingungen für die bedarfs-gerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit im Kontext der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit.

 

Das Projekt wird mit 2,625 Feststellen im Stadtteil- und Begegnungszentrum sowie Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2,0 Feststellen Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvor-lagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungs-bescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

349.230,00 EUR

Eigenmittel

34.407,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss der HRO

290.467,86 EUR

davon Personalkosten

127.512,51EUR

H/M/BK/SK

162.955,35 EUR

Differenz

24.355,14 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 9,85 %.

 

Die Antragstellung 2018 wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht  nicht dem beantragten Zuschuss.

 

Mit der vorliegenden Antragstellung betragen die Gesamtkosten des Projektes 349.230,00 Euro. Da der Träger aber Verwaltungskosten in Höhe von 39.009,00 Euro beantragte, jedoch die  Förderung der Verwaltungskosten  max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums „Börgerhus“ inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit erfolgt, reduziert sich die Gesamtfinanzierung um 24.355,14 Euro. Entgegen der Antragstellung betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für dieses Projekt somit 324.874,86 Euro.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

375.902,81 EUR

Eigenmittel

35.707,73 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss der HRO

297.691,00 EUR

davon Personalkosten

133.964,00 EUR

H/M/BK/SK

163.727,00 EUR

Differenz

42.504,08 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 9,5 %.

Mit der Antragsstellung für 2019 wurden Personalkosten entsprechend den tariflichen Steigerungen sowie Betriebs- und Sachkosten pauschal (10% Kostensteigerung) beantragt. Ein detaillierter Finanzierungsplan liegt der Verwaltung nicht vor. Eine Prüfung, inwieweit Einzelansätze notwendig und angemessen sind, konnte nicht erfolgen. Aus diesem Grund basiert der Fördervorschlag auf der Berücksichtigung der zu erwartenden tariflichen Steigerungen und der Fortschreibung der Sachkosten auf der Basis des Jahres 2018. Die minimale Veränderung der Position H/M/BK/SK kommt durch die Berücksichtigung der Verwaltungskosten zustande, die max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums „Börgerhus“ inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit erfolgt. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Jahr 2019 betragen 333.398,73 Euro.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)

 

Haus-

halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

290.467,86

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

290.467,86

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

297.691,00

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

297.691,00

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 entfällt                                    

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen