Beschlussvorlage - 2018/BV/3590

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Frauen helfen Frauen e. V. für das Projekt „Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ gemäß den §§ 1, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 120.221,66 Euro und für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 114.00,00 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Der Träger Frauen helfen Frauen e. V. unterstützt mit qualifizierten Beratungsangeboten psychisch, physisch oder sexuell misshandelte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der Verarbeitung ihrer Situation und der Planung der weiteren Lebenskonzepte. Weiterhin wird den Betroffenen und deren Angehörige Hilfe zur Aufarbeitung der Gewalterfahrungen geboten. Der Träger leistet präventive Arbeit zur Gewaltverhinderung.

 

Die Beratungsstelle wird u. a. durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Leitstelle für Frauen und Gleichstellung, gefördert. Nur bei einer Mitfinanzierung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock können Landesmittel bewilligt werden und damit dieses Angebot für die Stadt aufrechterhalten werden.

 

Der Fördervorschlag der Verwaltung im Projekt erfolgt anteilig für Personal-, Miet- und Sachkosten. Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

245.373,60 EUR

Eigenmittel

1.500,00 EUR

Drittmittel

123.651,94 EUR

Zuschuss HRO

120.221,66 EUR

davon Personalkosten

95.152,56 EUR

M /SK

25.069,10 EUR

 

Die finanziellen Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:

-          Fortbildung in Kindertagesstätten und Schulen (Vermittlung von Grundlagenwissen zu sexualisierter Gewalt und Stärkung der Handlungskompetenzen im Umgang mit Verdachtsmomenten und erwiesenen Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder),

-          Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen und der

-          Beratung von Kindern und Jugendlichen und deren Angehörige und Bezugsper-sonen im Kontext von sexualisierter Gewalt.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. 

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3% der geförderten Personalkosten.

 

Der Eigenanteil des Trägers beträgt 0,61%, der Anteil der Drittmittel 50,39% und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 49% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

Der Fördervorschlag der Verwaltung im Projekt erfolgt anteilig für Personal-, Miet- und Sachkosten und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Drittmittelgeber.Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, stellt sich für das Haushaltsjahr

2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

260.612,44 EUR

Eigenmittel

1.500,00 EUR

Drittmittel

 136.240,29 EUR

Zuschuss HRO

114.000,00 EUR

davon Personalkosten

89.047,88 EUR

M /SK

24.952,12 EUR

Differenz

8.872,15 EUR

 

Die finanziellen Mittel stehen für Aufgabenschwerpunkte, wie im Haushaltsjahr 2018 benannt, zur Verfügung. Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Träger stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Der zum Vorjahr ausgewiesene Differenzbetrag steht im Zusammenhang mit einer Leistungsumstrukturierung ab dem Haushaltsjahr 2019 über den Bereich Hilfen zur Erziehung in Form einer Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung nach § 77 SGB VIII.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3% der geförderten Personalkosten.

 

Der Eigenanteil des Trägers beträgt 0,58%, der Anteil der Drittmittel 52,28%, der Differenzbetrag 3,40% und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 43,74% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                

Bezeichnung:      Schul- u. Jugendsozialarbeit (§§13, 14 SGB VIII)

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzah-lungen

Auszahlungen

2018

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugend-sozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

120.221,66 EUR

 

 

2018

36301.75512011

außerhalb von Einrichtungen der Jugend-sozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

120.221,66 EUR

2019

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugend-sozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

114.000,00 EUR

 

 

2019

36301.75512011

außerhalb von Einrichtungen der Jugend-sozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

114.000,00 EUR

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen