Beschlussvorlage - 2018/BV/3586
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. - "Jugendclub Pablo Neruda"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.04.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für die Zeiträume 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 104.403,31 Euro und 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 108.020,92 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.
In Kooperation mit dem Träger Institut Lernen und Leben e. V. und seinem Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil organisiert, so dass die Aufgabenstellung im Besonderen für die Ausgestaltung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in hoher Qualität erfüllt werden kann. Auf der Grundlage der sozialräum-lichen Orientierung der Jugendhilfe bleibt aus fachlicher Sicht in der Angebotsstruktur eine Bündelung der Ressourcen notwendig, so dass die Fortschreibung der pädagogischen Angebote im Zusammenhang und mit Blick auf die Zusätzlichkeit zum Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen betrachtet wird.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ wird für 1,5 Feststellen sowie für Honorare, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.
Des Weiteren wird 1,0 Feststellen Jugendsozialarbeit aus ESF-Mitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 114.403,31EUR |
Eigenmittel | 10.000,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 104.403,31 EUR |
davon Personalkosten | 71.030,49 EUR |
H/M/BK/SK | 33.372,82 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt im Haushaltsjahr 2018 8,74%. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 118.020,92 EUR |
Eigenmittel | 10.000,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 108.020,92 EUR |
davon Personalkosten | 74.648,10 EUR |
H/M/BK/SK | 33.372,82 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt im Haushaltsjahr 2019 8,47%. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Eine Tarifbindung des Trägers liegt nicht vor. Personalkostensteigerungen in Anlehnung an den TVöD fanden bei der Bewertung der Antragsunterlagen in Höhe von 3 % für das Jahr 2019 Berücksichtigung. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes, inklusive der geförderten Stelle im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 104.403,31 |
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2018 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 104.403,31 |
2019 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 108.020,92 |
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2019 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 108.020,92 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport