Beschlussvorlage - 2018/BV/3584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH für das Projekt Begegnungszentrum "Haus 12" mit dem Jugendzentrum "Schiene“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 233.670,57 € sowie für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 237.854,09 € vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Leitgedanke der Arbeit des Stadtteil- und Begegnungszentrums ist es, Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Nationalität in ihrer sozialen und kulturellen Entfaltung zu unterstützen und zu fördern, indem sie sich gegenseitig kennenlernen, gemeinsam agieren und dadurch Achtung und Respekt voreinander entwickeln.

Die pädagogische Arbeit hat zum Ziel, möglichst viele Kinder und Jugendliche sowie Bewohner des Sozialraums anzusprechen, ihnen Begegnungsmöglichkeiten, Kommuni-kation und Aktivität zu ermöglichen und sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen.

 

Mit dem Standort des Stadtteil-und Begegnungszentrums „Haus 12“ mit dem Jugendzentrum „Schiene“ gibt es im Sozialraum Schmarl gute Bedingungen für die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Projekt wird mit 2,0 Feststellen im Stadtteil- und Begegnungszentrum, sowie Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Des Weiteren werden 3,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2,0 Feststellen Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschluss-vorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgaben-feldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

262.100,77 EUR

Eigenmittel

22.721,71 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss der HRO

233.670,57 EUR

davon Personalkosten

107.510,68 EUR

H/M/BK/SK

126.159,89 EUR

Differenz

5.708,49 EUR

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 8,67 %.

 

Die Antragstellung 2018 wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht  nicht dem beantragten Zuschuss.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums „Haus 12“ mit dem Jugendzentrum „Schiene“, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Da die beantragten Verwaltungskosten nicht in voller Höhe als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden, reduziert sich die Gesamtfinanzierung um 5.708,49 Euro. Entgegen der Antragstellung betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für dieses Projekt somit 256.392,28 Euro.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

266.911,08 EUR

Eigenmittel

22.543,26 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss der HRO

237.854,09 EUR

davon Personalkosten

111.273,55 EUR

           H/M/BK/SK

126.580,54 EUR

Differenz

6.513,73 EUR 

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 8,45 %.

 

Die Antragstellung 2019 wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht  nicht dem beantragten Zuschuss.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums „Haus 12“ mit dem Jugendzentrum „Schiene“, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

Da die beantragten Verwaltungskosten nicht in voller Höhe als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden, reduziert sich die Gesamtfinanzierung um 5.708,49 Euro. Weiterhin werden abweichend von der Antragstellung die beantragten tariflichen Steigerungen in Höhe von 5 % ab 01.08.2019 nicht anerkannt. Berücksichtigung fanden hier 3,5 %. Somit reduzieren sich die Gesamtausgaben um  805,24 Euro.  Daraus ergeben sich für das Jahr 2019 zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 260.397,35 Euro.

 

Der Träger wurde aufgefordert, weitere Eigen- oder Drittmittel zu akquirieren.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 2018:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)

 

Haus-

halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwen-dungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

233.670,57

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

233.670,57

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

237.854,09

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

237.854,09

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

 

 

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

entfällt

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

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10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen