Beschlussvorlage - 2018/BV/3581
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 16 SGB VIII - DRK Rostocker Kinder- und Jugendhilfe gGmbH - "Eltern- und Familienbildung in Stadtmitte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.04.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kinder- und Jugendhilfe gGmbH im Projekt „Eltern- und Familienbildung in Stadtmitte“ in der Familienbildungsstätte des DRK Kreisverbandes Rostock e.V. gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 in Höhe von 141.366,68 EUR und für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von je 149.752,57 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmi-gung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, der am 01.12.2015 vom Jugend-hilfeausschuss beschlossenen 1. Fortschreibung Rahmenkonzept der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock sowie des dazu gehörigen Umsetzungs-konzeptes.
Die Familienbildungsstätte ist als „Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung“ beauftragt, die beschlossene 1. Fortschreibung Rahmenkonzept der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock in der Region Mitte umzusetzen. Mit dem Angebot sollen insbesondere Mütter und Väter in ihrer Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Gesundheits-, Mitgestaltungs- und Medienkompetenz sowie in der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestaltung gestärkt werden.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für 2 von 3,875 Feststellen und anteilige Honorar-, Miet-, Betriebs- sowie Sachausgaben.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2018
wie folgt dar:
Gesamtausgaben | 274.004,71 EUR |
Drittmittel / LAGuS | 79.829,68 EUR |
Eigenmittel (EM) | 49.007,21 EUR |
Zuschuss HRO | 141.366,68 EUR |
davon Personalkosten incl. Berufsgenossenschaft |
108.469,84 EUR |
H/M/BK/SK | 32.896,84 EUR |
Differenzbetrag | 3.801,14 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Die Steigerung zum Vorjahr ergibt sich durch eine seit August 2017 bestehende Tarifbindung des Trägers. Der sich ergebende Differenzbetrag steht ursächlich mit den nicht vollumfänglich geförderten Sachausgaben, hier Betriebsnebenkosten, im Zusammenhang. Von Seiten der Verwaltung wurde ein Durchschnittswert aus den vorliegenden Abrechnungsjahren 2014, 2015 und 2016 zugrunde gelegt.
Der Eigenanteil im Projekt beträgt 17,89%, der Anteil der Drittmittel 29,13%, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt 51,59% und der Differenzbetrag 1,39% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten.
Der Fördervorschlag für das Haushaltsjahr 2019 bezieht sich auf Ausgaben für 2 von 3,875 Feststellen und anteilige Honorar-, Miet-, Betriebs- sowie Sachausgaben.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2019
wie folgt dar:
Gesamtausgaben | 314.445,12 EUR |
Drittmittel / LAGuS | 80.000,00 EUR |
Eigenmittel (EM) | 49.000,00 EUR |
Zuschuss HRO | 149.752,57 EUR |
davon Personalkosten incl. Berufsgenossenschaft |
112.272,52 EUR |
H/M/BK/SK | 37.480,05 EUR |
Differenzbetrag | 35.692,55 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der sich rechnerisch ergebende Differenzbetrag steht zum einen ursächlich mit den nicht vollumfänglich geförderten Sachausgaben, hier Betriebsnebenkosten (siehe Haushaltsjahr 2018), im Zusammenhang und zum anderen wurde für eine beantragte Stellenerweiterung um weitere 30 Wochenstunden seitens der Verwaltung gegenwärtig noch kein Bedarf erkannt. Das Team der Familienbildungsstätte befindet sich aktuell in inhaltlichen und strukturellen Neuorientierungsprozessen. Sollten an die Familienbildungsstätte herangetragene Bedarfe im Sozialraum nach dieser Neuordnung nicht mit dem vorhandenen Personal aufgefangen werden können, ist über eine Stellenerweiterung ggf. auch über Stundenerhöhungen der bereits tätigen Mitarbeiterinnen neu zu entscheiden.
Der Eigenanteil im Projekt beträgt 15,58%, der Anteil der Drittmittel 25,44%, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 47,62% und der Differenzbetrag 11,35% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36302010 Bezeichnung: Förderung der Erziehung in der Familie
(§§ 16-21 SGB VIII)
HHJ | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzah-lungen | Auszahlungen |
2018 | 36302010. 54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 141.366,68 EUR |
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2018 | 36302010. 74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 141.366,68 EUR |
2019 | 36302010. 54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 149.752,57 EUR |
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2019 | 36302010. 74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 149.752,57 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport