Beschlussvorlage - 2018/BV/3577
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 16 SGB VIII - Charisma e. V. - "Eltern- und Familienbildung in Nord und Nordwesten der HRO"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.04.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Charisma e. V. für das Projekt „Eltern- und Familienbildung in Nord und Nordwesten der HRO“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 in Höhe von 136.127,30 Euro und für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 in Höhe von 149.096,20 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassungen durch die Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushalts-jahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Die Vorschläge der Verwaltung basieren auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, der am 01.12.2015 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen 1. Fortschreibung „Rahmenkonzept der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock “ sowie des Umsetzungskonzeptes. Charisma e.V. ist beauftragt, Angebote der Eltern- und Familienbildung in den Regionen Nord und Nordwest der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umzusetzen, mit dem Ziel, die am Erziehungsprozess von Kindern beteiligten Personen durch geeignete Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu begleiten. Mit dem Angebot sollen insbeson-dere Mütter und Väter in ihrer Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Gesundheits-, Mitgestaltungs- und Medienkompetenz sowie in der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestaltung gestärkt werden.
Die beantragte Stellenerweiterung um 5 Stunden wurde durch die Verwaltung im Fördervorschlag ab Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsichtsbehörde, frühestens jedoch ab dem Monat September 2018, berücksichtigt.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf folgende Ausgaben: 2,875 Feststellen sowie Honorar- und Sachkosten.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2018
wie folgt dar:
Gesamtkosten | 158.008,85 EUR |
Eigenmittel | 1.600,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 136.127,30 EUR |
davon Personalkosten | 120.985,63 EUR |
H/SK | 15.141,67 EUR |
Differenz | 20.281,55 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Eine Tarifbindung des Trägers liegt nicht vor. Dennoch fanden bei der Bewertung der Antragsunterlagen Personalkostensteigerungen in Höhe von 8% in Anlehnung an den TVöD Berücksichtigung. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der zuvor genannte Differenzbetrag resultiert aus der nicht vollumfänglich anerkannten beantragten Gehaltssteigerung von mehr als 20 % zum Vorjahr. Der Träger hat dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 1,01 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 86,15 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2019
wie folgt dar:
Gesamtkosten | 158.008,85 EUR |
Eigenmittel | 1.600,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 149.096,20 EUR |
davon Personalkosten | 133.118,73 EUR |
H/SK | 15.977,47 EUR |
Differenz | 7.312,65 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Eine Tarifbindung des Trägers liegt nicht vor. Dennoch fanden bei der Bewertung der Antragsunterlagen Personalkostensteigerungen in Höhe von 9% in Anlehnung an den TVöD Berücksichtigung. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der zuvor genannte Differenzbetrag resultiert aus der nicht vollumfänglich anerkannten beantragten Gehaltssteigerung. Der Träger hat dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 1,01 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 94,36 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Die Steigerung zum Vorjahr liegt ursächlich in der befürworteten Stellenerweiterung im Hauhaltsjahr 2018 und der schrittweisen Angleichung an den Erziehungs- und Sozialtarif des öffentlichen Dienstes.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36302010 Bezeichnung: Förderung der Erziehung in der Familien (§ 16 SGB VIII)
HHJ
| Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzah-lungen | Auszah-lungen |
2018 | 36302010. 54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 136.127,30 EUR |
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2018 | 36302010. 74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 136.127,30 EUR |
2019 | 36302010. 54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 149.096,20 EUR |
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2019 | 36302010. 74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 149.096,20 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport