Beschlussvorlage - 2018/BV/3576

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers rat + tat e. V. für das Projekt „Que(e)rfeldein“ gemäß den §§ 1,11 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 und für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von je 37.902,90 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Das Projekt des rat + tat e. V. richtet sich an Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene (unabhängig von Geschlecht, kulturellem Hintergrund und sexueller Orientierung), deren Eltern und Angehörige. Die Beratung nutzen vorrangig junge Menschen, die schwerpunktbezogene Fragen und Problemstellungen im Lebensalltag aufweisen und meist Entlastung wünschen. Die Themen sind umfangreich: z.B. Coming Out, Identifikation, gleichgeschlechtliche Lebensweise, Akzeptanz und Toleranz der Umwelt, Prävention und HIV/AIDS. Aufgabenschwerpunkte sind neben der Beratung, die Stabilisierung von themenbezogenen Gruppenangeboten und die präventive Aufklärungsarbeit i.S. des § 14 SGB VIII an Schule in Projektform bzw. zu Veranstaltungen im Haus.

 

Der Fördervorschlag bezieht sich auf 0,75 Feststelle und projektbezogenen Honorar-, Betriebs- und Sachausgaben.

 

Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

41.267,85 EUR

Eigenmittel

1.950,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

37.902,90 EUR

davon Personalkosten

33.114,05 EUR

und H/BK/SK

4.788,85 EUR

Differenz:

1.414,95 EUR

 

Die finanziellen Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:

 

-          Absicherung der Beratungszeit für die Öffentlichkeit vor Ort in der Leonhardstr. 20,

-          Absicherung der gruppenbezogenen Projektarbeit,

-          Absicherung der projekt- und themenbezogenen Arbeit an Schulen bei Anforderung.

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Fördervorschläge entsprechen nicht den beantragten Zuschüssen. Der Differenzbetrag für beide Haushaltsjahre ergibt sich durch die durch den Träger doppelt berechneten Umlageausgaben im Bereich der Personalausgaben und dem sich daraus ergebenden Anteil für Ausgaben im Bereich der Verwaltungskosten und dem Berufsgenossen-schaftsanteil. Die Antragstellungen für beide Haushaltsjahre sind identisch.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 4,73 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 91,85 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§§13,14 SGB VIII)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzah-lungen

Auszahlungen

2018

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugend-sozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

37.902,90 EUR

 

 

2018

36301.75512011

außerhalb von Einrichtungen der Jugend-sozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

37.902,90 EUR

2019

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugend-sozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

37.902,90 EUR

 

 

2019

36301.75512011

außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

37.902,90 EUR

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen