Änderungsantrag - 2017/BV/3338-54 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

TH 50  Bd. III S.434/35 Sp. 17

36200 Jugendarbeit (§§ 11,12 SGBVIII)
54190020 Zuschüsse an Verbände und Vereine (Jugendbeteiligungsfond)

Gesamtansatz Alt:

20193.397,5 TEUR+ 25.000 TEUR

Neu:

20193.422,5 TEUR

Deckungsvorschlag:

Kosten der Unterkunft TH 50 31201 55210011 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs.1

2019: 5.081.400   - 25 TEUR

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Sachverhalt:

Die Förderung soll  im Rahmen des Projektes „Jugendgerechte Kommune“ erfolgen, das Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet, selbständig eigene Projekte zu entwickeln.

Auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung und dem jetzt vorliegenden Auszahlungsverlauf der vergangenen Jahre  ist davon auszugehen, dass die eingeplanten Mittel nicht in voller Höhe zur Auszahlung kommen werden.

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.03.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen