Beschlussvorlage - 2018/BV/3572
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V. - "Sachkostenzuschuss für Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an Grundschulen der HRO"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.04.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V. für das Projekt „Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an Grundschulen der HRO mit hohem Anteil an Migrantenkindern“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 6.848,00 Euro, sowie für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 6.848,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haus-haltsjahre 2018 /2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Die sozialpädagogische Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien stehen im Mittelpunkt. Die zielgruppenspezifische Ausrichtung ist in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt erfolgt und an Schwerpunktschulen im Bereich Grundschulen organisiert.
Dabei sind als wesentliche Schwerpunkte der Arbeit zu nennen:
- das akzeptierende Miteinander der Kinder und Jugendlichen im schulischen Kontext zu begleiten, z.B. durch Projektarbeit und Beratungsgespräche,
- das schulische Lernen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund positiv zu beeinflussen,
- Elternbegleitung der Kinder und Jugendlichen zur besseren Übernahme elterlicher Verantwortung und
- die aktive Unterstützung des Arbeitsfeldes Schulsozialarbeit vor Ort bezogen auf die Sensibilisierung zum Thema „Migration“ und pädagogischer Themen.
Im Zusammenhang mit den Herausforderungen eines gelingenden Integrationsprozesses und der Umsetzung des Integrationskonzeptes wird dieses Projekt weiterhin als notwendig eingeschätzt.
Das Projekt wird mit Miete und Sachkosten gefördert.
Weiterhin werden im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 –2020“ 1,5 Feststellen in der Schulsozialarbeit gefördert.
Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in der gesonderten Beschlussvorlage zur Förderung von Personalkostenstellen für Fachkräfte in dem Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit dargestellt.
Die Gesamtfinanzierung 2018 des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 8.056,44 Euro |
Eigenmittel | 1.208,44 Euro |
Drittmittel | 0 Euro |
Zuschuss der HRO | 6.848,00 Euro |
davon BK/M/SK | 6.848,00 Euro |
Die Gesamtfinanzierung 2019 des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 8.056,44 Euro |
Eigenmittel | 1.208,44 Euro |
Drittmittel | 0 Euro |
Zuschuss der HRO | 6.848,00 Euro |
davon BK/M/SK | 6.848,00 Euro |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 15 %.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Schulsozialarbeit.
Die Fördervorschläge der Verwaltung für 2018/2019 entsprechen der Antragstellung.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul-und Jugendsozialarbeit
(§§ 13, 14 SGB VIII)
HHJ | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36301.55512021 | Leistungen außerhalb von Einrich-tungen der Schulsozialar-beit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 6.848,00 |
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2018 | 36301.75512021 | Leistungen außerhalb von Einrich-tungen der Schulsozialar-beit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 6.848,00 |
2019 | 36301.55512021 | Leistungen außerhalb von Einrich-tungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 6.848,00 |
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2019 | 36301.75512021 | Leistungen außerhalb von Einrich-tungen der Schulsozialar-beit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 6.848,00 |
i Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport